LADEFOXX
Allgemein
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7.1 CE-Kennzeichnung
Dieses Gerät ist konform mit der
EG Richtlinie 89/336/EWG ü ber
elektromagnetische Verträglich-
keit (EMV Richtlinie), geändert
durch Richtlinie 91/263 EWG,
92/31 EWG und 93/68/EWG
und der EG Richtlinie 73/23/EWG (Niederspan-
nungsrichtlinie).
7.2 Gewährleistung
Die Gewährleistung für das Gerät beträgt 24 Mo-
nate. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mate-
rial- und Verarbeitungsfehler. Hiervon ausgenom-
men sind:
– Verschleißteile und Teile/Baugruppen, die einer
bestimmungsgemäßen Abnutzung unterliegen.
– Schäden, die sich als Folge übermäßiger Be-
anspruchung, unrichtiger Behandlung, gewalt-
samer Beschädigung, Änderung, unzulässiger
oder fehlerhafter Instandsetzung oder falscher
Anschlüsse ergeben. Im Gewährleistungsfall
wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur oder
den Hersteller.
Änderung bedingt durch technische Verbesserun-
gen und Design-Modifikationen vorbehalten.
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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7.3 Entsorgung
Die Entsorgung muss gemäß den
jeweiligen nationalen gesetzli-
chen Bestimmungen erfolgen.
Örtliche Entsorgungsunterneh-
men sind bei der Stadt-/Gemein-
deverwaltung zu erfahren.
• Führen Sie die Gerätverpackung, Dämmmate-
rial und Kunststoffteile einer Wertstoffwieder-
verwertung zu.
• Führen Sie Metallteile der Altmetallverwertung
zu.
• Entsorgen Sie elektrische und elektronische
Bauteile als Elektroschrott.
Die modulare Stromtankstelle