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Pflege Und Wartung - Worker In 7470 Whizz 100 Benutzerhandbuch

Tretroller

PFLEGE UND WARTUNG

Bereinigen Sie den Tretroller mit einem sauberen, trockenen oder feuchten Tuch; benutzen Sie keine aggressiven
Reinigungsmittel!
Vor und auch nach jeder Nutzung überprüfen Sie das Produkt wegen den Spuren der Beschädigung oder der
Abnutzung. Lagern Sie das Produkt auf einem sicheren Ort, auf dem es vor den negativen Einflüssen des Wetters
geschützt wird und wo es nicht beschädigt werden kann. Reinigen Sie die Lager regelmäßig mittels eines weichen
Tuchs. Wenn es nötig ist, tauschen Sie die Räder aus.
Führen Sie auf dem Tretroller keine Änderungen außer denen durch, die der Hersteller empfiehlt.
ENTSORGUNG
Am Ende der Lebensdauer dieses Produkts geben Sie dieses Produkt an die dazu bestimmte Sammelstelle in
Ihrem Gebiet ab. Die hiesigen Gesellschaften zur Abfallbehandlung beantworten Ihnen gern Ihre Fragen zu diesem
Thema.
Garantiebedingungen, Reklamationen
Allgemeine Bestimmungen und Begriffsbestimmungen
Diese Garantiebedingungen und die Reklamationsordnung regulieren die Bedingungen und den Garantieumfang,
die von dem Verkäufer für die an den Käufer gelieferte Ware geleistet werden, sowie auch den Vorgang bei der
Erledigung der Reklamationsansprüche, die von dem Käufer für die gelieferte Ware geltend gemacht werden. Die
Garantiebedingungen und die Reklamationsordnung richten sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Gesetzes
Nr. 40/1964 GBl., Bürgerliches Gesetzbuch, des Gesetzes Nr. 513/1991 GBl., Handelsgesetzbuch, und des Gesetzes
Nr. 634/1992 GBl., Gesetz über den Konsumentenschutz, in der Fassung der späteren Vorschriften, und zwar auch
in den Sachen, die durch diese Garantiebedingungen und durch die Reklamationsordnung nicht erwähnt sind. Der
Verkäufer ist die Gesellschaft SEVEN SPORT s.r.o. mit Sitz Bořivojova 35/878, 130 00 Praha,
ID: 26847264, eingetragen in dem vom Bezirksgericht in Prag geführten Handelsregister, Abteil C, Einlage 116888.
Mit Bezug auf die gültige Rechtsregelung unterscheidet man zwischen dem Käufer, welcher der Konsument ist,
und dem Käufer, welcher kein Konsument ist. Der „Kaufende Konsument" oder nur „Konsument" ist die Person, die
beim Abschluss und bei der Erfüllung des Vertrags im Rahmen seiner Handels- oder anderen unternehmerischen
Tätigkeit nicht handelt.
Der „Käufer, der kein „Konsument" ist, ist ein Unternehmer, der die Produkte oder die Dienstleistungen zum Zweck
seiner unternehmerischen Tätigkeit mit diesen Produkten oder Dienstleistungen einkauft oder nutzt. Dieser Käufer
richtet sich nach dem Rahmenkaufvertrag und nach den Geschäftsbedingungen in dem Umfang, der ihn betrifft,
und nach dem Handelsgesetzbuch.
Diese Garantiebedingungen und die Reklamationsordnung bilden einen untrennbaren Bestandteil jedes zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrags. Die Garantiebedingungen und die Reklamationsordnung
sind gültig und verbindlich, wenn von den Parteien im Kaufvertrag oder im Nachtrag zu diesem Vertrag oder in
einem anderen schriftlichen Abkommen nichts anderes vereinbart ist.
Garantiebedingungen
Garantiefrist
Der Verkäufer leistet dem Käufer die Garantie für die Beschaffenheit der Ware in der Dauer von 24 Monaten, wenn
sich aus dem Garantieschein, aus der Rechnung zur Ware, aus dem Lieferschein, bzw. aus einem anderen Beleg
zur Ware keine abweichende Dauer der von dem Verkäufer geleisteten Garantiefrist ergibt. Die gesetzliche Dauer
der dem Konsumenten geleisteten Garantie ist dadurch nicht getroffen.
Durch die Garantie für die Beschaffenheit übernimmt der Verkäufer die Verpflichtung, dass die gelieferte Ware zur
Benutzung zum üblichen bzw. vereinbarten Zweck für die bestimmte Dauer fähig sein wird und dass sie sich die
üblichen bzw. vereinbarten Eigenschaften erhält.
Die Garantiebedingungen beziehen sich auf die Fehler nicht, welche entstehen:
durch das Verschulden des Anwenders, d.h. Beschädigung des Produkts durch eine unsachgemäße Regenerierung,
durch eine unrichtige Montage, durch den ungenügenden Einschub der Sattelstange in den Rahmen, durch das
ungenügende Anziehen der Pedale in Kurbeln und der Kurbeln in zur Mittelachse
durch die unrichtige Instandhaltung
durch eine mechanische Beschädigung
durch die Abnutzung der Teile bei der üblichen Nutzung (z.B. Gummi- und Kunststoffteile, bewegliche Mechanismen,
usw.)
durch ein abwendbares Ereignis, durch eine Naturkatastrophe
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Diese Anleitung auch für:

In 7471 saffari 100