LAGERUNG
Sollten Sie das Fahrzeuge für einige Zeit Lagern wollen, Sollten Sie
1. die Batterie ausbauen
2. den Treibstoff aus dem Tank leeren und etwas Rostschutz einsprühen.
3. Rostschutzmittel aufsprühen.
WARNUNG
Der Treibstoff ist entflammbar und explosiv. Nicht in der Nähe von Kindern Lagern.
4. Entnehmen Sie die Zündkerze und füllen Sie etwas Motoröl (ungefähr 15-20 ml) in das Zylinder;
schalten Sie den Zündungsschalter aus und betätigen Sie ein paar Mal den Kick-Starter damit das Öl Zerstäubt
wird; bauen Sie die Zündkerze wieder ein.
5. Reinigen und Schmieren Sie die Antriebskette
6. Beim ausbauen der Batterie, achten Sie bitte darauf, dass Sie zuerst den Negativen und dann den
Positiven Kontakt ausbauen.
Beim einbauen genau verkehrt herum einbauen. Also erst Positiv dann Negativ.
7. Decken Sie die Federungen mit Kunststoff ab um es vor Feuchtigkeit zu schützen.
8. Decken Sie das Fahrzeug ab(Kein Plastik oder Lackiertes Material verwenden) und bewahren Sie es in
einem unbeheizten Ort, frei von Feuchtigkeit auf.
BEENDEN DER LAGERUNG
1. Nehmen Sie die Abdeckung ab und Reinigen Sie das Fahrzeug.
2. Laden Sie die Batteriue falls nötig auf und bauen es wieder in das Fahrzeug ein.
3. Den Rostschutz aus dem Tank entfernen und Frischen Treibstoff einfüllen.
4. Führen Sie alle Tests die Sie vor Fahrtbeginn machen können und testen Sie das Fahrzeug, bei
langsamer geschwindigkeit und in einem nicht öffenlichen Gelände.
INSPEKTIONEN
I:Inspektion, Reinigung Einstellung, Schmierung oder Erneuerung wenn nötig
R: Reinigung, Säuberung
S: Schmierung
Treibstoffsystem
Betrieb der Drossel
Luft Filter
Zündkerze
Vergaser
Antriebskette
Bremsbackenabnutzung
Bremssystem
Muttern, Schrauben usw.
Reifen
Lenk system
Federung
Diese Fahrzeuge nach geltenden Gesetzen in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen!
Sie dürfen deshalb nicht auf Straßen, Plätzen, Feld- und Waldwegen und auch nicht auf Parkplätzen benutzt
werden.
Wer dennoch auf öffentlichen Grund von der Polizei angetroffen wird, läuft Gefahr wegen
Fahrens eines nicht zugelassenen Fahrzeugs,
eines Verstoßes gegen die Versicherungspflicht und
evtl. Fahrens ohne Fahrerlaubnis
zur Verantwortung gezogen zu werden.
Die Benutzung darf nur mit Schutzkleidung und Motorradhelm erfolgen.
Erste Woche
Alle 30 Tage der
Benutzung
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Jedes Jahr
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