15
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
15.1
Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen
Erfordert eine Betriebsprüfung den Zugriff auf Daten, die beim Steuerpflichtigen gespeichert sind, kann der Betriebsprüfer
GDPdU
laut
(
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen") zwischen folgenden drei Ar-
„
ten des Datenzugriffs wählen:
•
unmittelbarer Lesezugriff,
•
mittelbarer Zugriff über Auswertungen und
•
Datenträgerüberlassung in verschiedenen Formaten.
Das gespeicherte E-Journal auf dem USB-Stick kann in Verbindung mit dem PC-Programm zur digitalen Aufbewahrung
der Unterlagen bei Bargeschäften (GDPdU) genutzt werden.
15.2
E-Journal sichern
1.
E-Journal an der Kasse auf einem USB-Stick speichern (siehe Kapitel 14.2.1).
2.
USB-Stick mit dem PC verbinden.
3.
PC-Software „Olympia ECR-Management-System" starten.
4.
Programm mit dem Button [Daten-Management] öffnen.
Abb. 44
5.
Button [E-Journal(E) vom USB] aktivieren.
Abb. 45
6.
Wechseldatenträger USB-Stick wählen und gespeichertes E-Journal anklicken.
Abb. 46
7.
Nach Anklicken des Buttons [Öffnen] wird das E-Journal vom USB-Stick ins PC-Programm eingelesen.
Abb. 47
Hinweis: Im PC-Programm sollte Ihre aktuelle Programmierung der Kasse geöffnet sein oder alle Daten (ohne Berichte
empfangen) sollten vorher von der Kasse empfangen worden sein.
Olympia
2012
Registrierkasse CM 980-SF / 980-F / 960-SF / 962-SF
Seite 176
(GDPdU)
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