4.3 Sachwidrige Verwendung
Die Waagen nicht für dynamische Verwiegungen verwenden.
Keine Dauerlast auf der Sitzfläche belassen. Diese kann das Messwerk beschädi-
gen.
Stöße und Überlastungen der Sitzfläche über die angegebene Höchstlast (Max), ab-
züglich einer eventuell bereits vorhandenen Taralast, unbedingt vermeiden. Die
Waagen können hierdurch beschädigt werden.
Waagen niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die Serienausführung
ist nicht Ex-geschützt. Dabei ist zu beachten, dass ein brennbares Gemisch auch
aus Anästhesiemitteln mit Sauerstoff oder Lachgas entstehen kann.
Die Waagen dürfen nicht konstruktiv verändert werden. Dies kann zu falschen
Wägeergebnissen, sicherheitstechnischen Mängeln sowie der Zerstörung der Waa-
gen führen.
Die Waagen dürfen nur gemäß den beschriebenen Vorgaben eingesetzt werden.
Abweichende Einsatzbereiche/Anwendungsgebiete sind von KERN schriftlich freizu-
geben.
4.4 Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
Veränderung oder Öffnen der Geräte
Mechanische Beschädigung und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten,
natürlichem Verschleiß und Abnützung
Nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
Überlastung des Messwerkes
Fallenlassen der Waagen
4.5 Prüfmittelüberwachung
Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen die messtechnischen
Wägeeigenschaften der Waagen und eines eventuell vorhandenen Prüfgewichtes in
regelmäßigen Abständen überprüft werden. Der verantwortliche Benutzer hat hierfür
ein geeignetes Intervall sowie die Art und den Umfang dieser Prüfung zu definieren.
Informationen bezüglich der Prüfmittelüberwachung von Waagen sowie der hierfür
notwendigen Prüfgewichte sind auf der KERN- Homepage (www.kern-sohn.com)
verfügbar. Im akkreditierten DKD- Kalibrierlaboratorium können bei KERN schnell
und kostengünstig Prüfgewichte und Waagen kalibriert werden (Rückführung auf das
nationale Normal).
MCC-M-BA-d-1211
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