Betrieb des Fahrzeuges
Nach Betätigen des Stromschalters befindet sich das
Fahrzeug im Standby-Modus.
Wenn das Kind selbst fahren soll, muß der Schalter für die
Umschaltung zwischen manuellem und Fernbedienungs-
modus auf manuell stehen.
Zum Vorwärtsfahren ist zunächst der Vor- und
Rückwärtsschalter in die Vorwärtsstellung zu bringen, zum
Rückwärtsfahren in die Rückwärtsstellung. Wird jetzt
zusätzlich der Gaspedal-schalter gedrückt fährt das
Fahrzeug nach vorn bzw. nach hinten. Sobald das
Gaspedal losgelassen wird, wird das Fahrzeug
abgebremst.
Befindet sich der Vor- und Rückwärtsschalter in mittlerer
Position, fährt das Fahrzeug weder vorwärts noch
rückwärts
Der erste Schalter links schaltet zwischen manuellem
Modus und dem Fernbedienungsmodus hin und her.
Der zweite Schalter links schaltet die Vorderlichter ein und
aus.
WARNUNG:
Für die Sicherheit des Kindes und zur
Vermeidung von Getriebeschäden darf die Fahrtrichtung
während der Fahrt nicht geändert werden.
Die Richtungswahl im manuellen Modus erfolgt über das
Drehen des Lenkrades nach rechts bzw. nach links.
Wenn das Fahrzeug über die Fernbedienung gefahren
werden soll, ist der Schalter für die Umschaltung zwischen
manuellem und Fernbedienungsmodus auf Fernbedien-
modus zu bringen.
WICHTIG!
Für die Sicherheit des Kindes und zur Vermeidung
von Schäden am Getriebe des Fahrzeuges, bringen
Sie ihrem Kind bei, dass es einen Richtungswechsel
nicht während der Fahrt vornehmen darf.
Üben Sie mit ihrem Kind das Steuern und zeigen Sie
ihm mit welcher Geschwindigkeit das Lenkrad
eingeschlagen werden soll/darf.
• Das Fahrzeug besitzt ein Bremssystem welches
das Fahrzeug automatisch zum Stehen bringt
sobald das Fußpedal losgelassen wird.
• Stellen Sie sicher, dass ihr Kind weiß, wie das
Fahrzeug zu steuern ist und wie es zum Stehen
gebracht werden kann.
ACHTUNG!
Das Fahrzeug ist für den AUSSCHLIESSLICHEN
gebrauch im Freien ausgelegt.
Der größte Teil der in den Haushalten verlegten
Bodenbeläge kann durch das Fahrzeug beschädigt
werden.
Eine Haftung des Herstellers für auftretende Schäden
an Bodenbelägen ist ausgeschlossen.
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