Rückgabegenehmigung (RMA)
Das Rückgabegenehmigungssystem (RMA) kommt zum Einsatz, wenn Sie Material für einen
Austausch, eine Reparatur oder Gutschrift zurückgeben. Es gewährleistet, dass zurückgegebenes
Material korrekt gehandhabt und analysiert wird. Befolgen Sie diese Regeln bitte sorgfältig.
Wenden Sie sich für alle Garantieangelegenheiten an den Cybex-Vertragshändler. Ihr
Vertragshändler wird bei Bedarf eine RMA-Nummer von Cybex anfordern. Defekte Teile
oder Geräte werden von Cybex nur mit gültiger RMA-Nummer und einem ARS-Etikett
(Automated Return Service) akzeptiert.
Nehmen Sie vor jeder Rücksendung von defekten Teilen Kontakt mit dem Kundenservice
von Cybex auf.
Beschreiben Sie dem Techniker detailliert, welches Problem vorliegt oder welchen Defekt
das Teil, das Sie zurückgeben möchten, aufweist. Geben Sie das Modell und die Seriennummer
des Cybex-Gerätes an.
Der Cybex-Techniker kann Sie dazu auffordern, das/die betreffende(n) Teil(e) zur Überprüfung und
Reparatur/Austausch an Cybex zurückzugeben. Der Techniker stellt Ihnen dann eine RMA-Nummer
aus und sendet Ihnen ein ARS-Etikett. ARS-Etikett und die RMA-Nummern müssen gut sichtbar
außen am Versandpaket, das das/die zurückzugebende(n) Teil(e) enthält, angebracht werden.
Legen Sie dem Paket neben den Teilen außerdem eine Beschreibung des Problems,
die Seriennummer des Geräts sowie den Namen und die Anschrift des Eigentümers bei.
Waren, die nicht mit einer RMA-Nummer außen am Paket gekennzeichnet sind bzw. nicht frachtfrei
versandt wurden, werden von Cybex nicht angenommen.
Beschädigte Teile
Waren, die beim Transport beschädigt wurden, sollten nicht für eine Gutschrift zurückgegeben
werden. Für Transportschäden ist die Speditionsfirma (UPS, Federal Express, Transportunternehmen
usw.) verantwortlich.
Offenkundige Schäden
Prüfen Sie nach Erhalt Ihrer Sendung alle Teile sorgfältig. Alle sichtbaren Schäden müssen auf dem
Lieferschein vermerkt und vom Spediteur unterzeichnet werden. Andernfalls kommt der Spediteur
nicht für einen Schaden auf. Die erforderlichen Dokumente für eine solche Schadensmeldung
sind beim Spediteur erhältlich.
Nicht offenkundige Schäden
Schäden, die bei der Warenannahme nicht sichtbar waren und später entdeckt wurden, müssen dem
Spediteur unverzüglich gemeldet werden. Nachdem ein solcher Schaden bemerkt wurde, muss der
Spediteur innerhalb von zehn Tagen nach dem Lieferdatum schriftlich oder telefonisch benachrichtigt
werden, um eine Inspektion durchzuführen. Alle Versand- und Verpackungsmaterialien aufbewahren;
sie werden für die Inspektion benötigt. Der Spediteur übergibt Ihnen einen Inspektionsbericht und die
erforderlichen Formulare, die für eine Schadensmeldung bei verborgenen Schäden erforderlich sind.
Für verborgene Schäden haftet der Spediteur.
Bedienungsanleitung für Cybex
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