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Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt des Sitzerwerbs.
Die Garantiedauer entspricht der jeweils im Endverbraucherland gültigen gesetzlichen
Gewährleistungsfrist für den Verkauf von Kindersitzen. Inhaltlich umfasst die Garantie
Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung nach Wahl des Herstellers.
Die Garantie bezieht sich nur auf den Erstverwender. Im Falle eines Mangels kommen
Garantierechte nur in Betracht, wenn der Defekt unverzüglich nach erstmaligem
Auftreten dem Fachhändler angezeigt wurde. Kann der Fachhändler das Problem nicht
lösen, so wird dieser das Produkt mit einer genauen Beschreibung der Beanstandung
sowie einem offiziellen Kaufbeleg mit Kaufdatum an den Hersteller zurückschicken.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Produkte, die nicht von ihm geliefert worden
sind.
Der Garantieanspruch entfällt, wenn:
• das Produkt verändert wurde.
• das Produkt nicht komplett mit dem Kaufbeleg innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten
des Mangels zum Händler zurückgebracht wird.
• der Defekt durch eine falsche Handhabung oder Wartung oder durch anderweitiges
Verschulden des Verwenders entstanden ist, insbesondere auch, wenn die
Gebrauchsanweisung nicht beachtet wurde.
• Reparaturen am Produkt von Dritten ausgeführt wurden.
• der Defekt durch einen Unfall entstanden ist.
• die Seriennummer beschädigt oder entfernt wurde.
Veränderungen oder Verschlechterungen des Produkts, die durch den vertragsmäßigen
Gebrauch herbeigeführt werden (Abnutzung) sind kein Garantiefall. Durch Leistungen
des Herstellers im Garantiefall wird die Garantie nicht verlängert.
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