1.
Einleitung
Das Lüften von Gebäuden wird, aufgrund ihrer immer dichteren Gebäudehülle, stets wichtiger.
Die Folge dieser energiesparenden Bauweise ist, dass die Luftfeuchtigkeit, die bei normaler
Raumnutzung entsteht, nicht mehr ausreichend abgeführt werden kann. Somit entstehen
Feuchteschäden, schlimmstenfalls bis hin zur Schimmelbildung, welche sich negativ auf die
Raumluftqualität auswirken und die Gesundheit gefährden können.
1.1
Funktionsbeschreibung
Für die Entfeuchtung von Gebäuden werden Lüftungssysteme verschiedener Arten und
Leistungsstufen eingesetzt. Temperatur- und Feuchtesensoren vergleichen die inneren und
äußeren Temperaturen sowie Feuchtigkeiten. Ein Controller vergleicht diese Werte.
Bei höherer Feuchtigkeit im Gebäude wird über ein Lastrelais ein Lüftungssystem
eingeschaltet.
Die Lüfter werden nur in Betrieb genommen, wenn es außen trockener ist als innen und so
eine Trocknung des Raumes möglich ist.
1.2
Einsatzbereich
Die Lüftungssteuerung kann sowohl im Wohn- als auch im Gewerbebereich eingesetzt
werden. Es ist dabei sicherzustellen, dass ein Feuchteeintrag durch defekte Bauteile,
Dachrinne, Dächer usw. durch geeignete Reparaturen ausgeschlossen wird.
Die Lüftungssteuerung ist ebenfalls einsetzbar zur Temperatursteuerung von Kellern,
Wirtschafts-, Industrie- und Wohnräumen (minimale und maximale Temperatur).
Wohnen/Gewerbe
•
Ablüftung von hoher Luftfeuchtigkeit in feuchtebelasteten Räumen (z.B. Waschküche)
•
Entfeuchtung bei Feuchte durch Nutzung und dichter Bauhülle
•
Entfeuchtung von Tauwasser an Wänden, Böden und Decken bei unterdimensionierten
Bauteilen
•
feuchtegesteuerte Grundlüftung (Wohnbereiche)
Gewerbe/Industrie
Zusätzlich kann die Lüftungssteuerung benutzt werden, um Industrielüfter und
Lüftungsanlagen bis zu einer Leistung von 1800 W feuchtegesteuert zu betreiben.
1.3
Garantie und Haftung
Der Hersteller vergibt eine Garantie von zwei Jahren auf Fabrikationsfehler und Bauelemente
des Steuergerätes.
Reparaturen und Wartungen dürfen nur von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
Garantie des Steuergerätes verfällt, wenn:
•
Bei unsachgemäßer Handhabung, Wartung oder Reparatur.
•
Nach der Installation Veränderungen von nicht fachkundigem Personal durchgeführt
werden.
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