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Solution 710 Bedienungsanleitung Seite 4

Inhaltsverzeichnis
soulution
nature of sound
CE- - - - Konformitäterklärung
CE
CE
CE
Konformitäterklärung
Konformitäterklärung
Konformitäterklärung
Spemot AG erklärt, dass dieses Produkt den Anforderungen folgender Richtlinien
und Normen genügt.
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (EN/IEC 60065:2002)
Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG (EN 55013:2001,
EN 55020:2002, EN 61000-3-2:2006, EN 61000-3-3:1995)
FCC- - - - Hinweis
FCC
FCC
FCC
Hinweis
Hinweis
Hinweis
Hinweis: dieses Gerät wurde getestet und es wurde festgestellt, dass es innerhalb
der Grenzwerte für digitale Geräte der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-
Bestimmungen liegt. Diese Grenzwerte sollen einen angemessenen Schutz gegen
schädliche Störungen gewährleisten, wenn das Gerät in Wohngebieten betrieben
wird. Dieses Gerät erzeugt und verwendet Hochfrequenzenergie und kann diese ab-
strahlen. Das Gerät kann den Funkverkehr stören, wenn es nicht anweisungsgemäss
installiert und eingesetzt wird. Es gibt jedoch keine Garantie, dass keine Störungen
bei einer bestimmten Installation auftreten.
Wenn dieses Gerät den Radio- und Fernsehempfang stört, was sich durch ein- und
ausschalten des Gerätes feststellen läßt, sollte der Benutzer versuchen, die Störun-
gen durch eine oder mehrere der folgenden Massnahmen zu beheben.
die Empfangsantenne sollte neu ausgerichtet oder umgesetzt werden
-
der Abstand zwischen dem Gerät und dem Empfänger sollte vergrößert wer-
-
den.
das Gerät sollte an eine Steckdose eines Stromkreises angeschlossen werden,
-
an den der Empfänger nicht angeschlossen ist.
ein Fachhändler oder ein erfahrener Rundfunk/Fernsehtechniker sollte um
-
Rat gefragt werden.
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Geräte
der
2002/96/EG des europäischen Parlamentes über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte speziell entsorgt werden und mit folgendem Symbol gekenn-
zeichnet werden.
Falls es zu einer Entsorgung Ihres Endverstärkers 710 kommen sollte, bitten wir Sie
diese ordnungsgemäss und umweltgerecht durchzuführen.
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2
Unterhaltungselektronik
müssen
gemäss
Richtlinie
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