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Recycling-Verordnungen Für Altgeräte - aitronic RFID-Reader AT-100 Bedienungsanleitung

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RFID-Reader AT-100 Bedienungsanleitung_____________________________________
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4. Recycling-Verordnungen für Altgeräte
Über die Regelungen der EU-Verordnung 2002/95/EC hinaus (Elektronikhersteller
sind ab dem 13.08.2005 verpflichtet, Altgeräte auf eigene Kosten zu entsorgen),
nehmen wir sämtliche von der aitronic GmbH in Verkehr gebrachte bzw.
vertriebene elektronische Geräte und Zubehörteile zurück. Dabei ist es für uns
unerheblich, wann das Gerät in den Verkehr gebracht wurde. Die Kosten für die
Entsorgung werden von unserer Seite übernommen.
Gemäß § 9 Abs. 1 ElektroG bedarf es einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Entsorgung von elektronischen Altgeräten. Aus diesem Grund bitten wir
Sie, Ihre Altgeräte auf keinen Fall über den normen Hausmüll, den „Gelben Sack"
oder andere Entsorgungsformen und -systeme zu entsorgen.
Schicken Sie uns Ihre Altgeräte und elektronischen Zubehörteile einfach zu.
aitronic GmbH
Altgeräterücknahme
Balhorner Feld 10
33106 Paderborn
Vermerken Sie dabei bitte im Begleitschreiben, dass es sich bei der Sendung um
Altgeräte handelt, die Sie über uns entsorgen möchten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tel.
+49 5251 29816-0
E-Mail: info@aitronic.de
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