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Garantie Und Haftung Für Mängel - Viadrus A0C Bedienungsanleitung

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Garantie und Haftung für Mängel
VIADRUS a.s. gewährt für den Kessel eine Basis-Garantiezeit von 24 Monaten ab Verkaufsdatum,
max. jedoch 30 Monate ab Versanddatum vom Herstellerbetrieb.
Eine Bedingung für die Gültigkeit der Gewährleistung ist die Beachtung von Installationshinweisen, und zwar
insbesondere:
Schaltung gemäß den Schemas des Herstellers durch eine Lieferanten- oder Montagefirma mit einem gültigen
Montagezertifikat.
Inbetriebnahme des Produkts durch eine Service-Firma mit einem gültigen Service-Zertifikat.
Beachtung der in der Bedienungs- und Installationsanleitung zum Kessel genannten Anweisungen.
Durchführung von regelmäßigen Inspektionen nach Vorgaben des Herstellers durch eine Service-Firma mit
einem gültigen Service-Zertifikat.
Dokumentation sämtlicher Aufzeichnungen über durchgeführte Reparaturen während und nach der
Gewährleistungsfrist sowie Durchführung von regelmäßigen jährlichen Kesselprüfungen in der Anlage zum
Garantieschein dieser Anleitung.
Verwendung von vom Hersteller gelieferten Original-Ersatzteilen.
Benachrichtigung des Herstellers bzgl. der Inbetriebnahme des Kessels (schickt der Endnutzer - Verbraucher).
Insbesondere ist aufzuführen, wann und durch wen der Kessel in Betrieb genommen wurde, und die genaue
Anschrift, an der der Kessel betrieben wird.
Die VIADRUS a.s. gewährt eine erweiterte Gewährleistungsfrist für den Kesselkörper für die Dauer von
60 Monaten ab Verkaufsdatum, max. jedoch für die Dauer von 66 Monaten ab Versanddatum vom
Herstellerbetrieb.
Bedingungen für die Anerkennung der erweiterten Gewährleistungsfrist:
Erfüllung von Bedingungen für die Anerkennung der Grundgewährleistung.
Benachrichtigung des Herstellers bzgl. der Inbetriebnahme des Kessels (schickt die Service-Firma).
Durchführung von regelmäßigen Service-Inspektionen in dem vom Hersteller vorgegebenen Umfang durch
eine Service-Firma mit einem gültigen Service-Zertifikat.
Zu einer eventuellen Beanstandung hat der Kunde das Verpackungsschild des Kesselmantels vorzulegen.
Dieses befindet sich auf der Kartonverpackung, in der der Mantel abgesandt wird.
Der Benutzer ist verpflichtet, mit der Mängelbehebung nur ein vom dem Kesselhersteller, der
VIADRUS a.s., akkreditiertes Fachservice-Vertragsunternehmen zu beauftragen, ansonsten gilt die
Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Kesselfunktion nicht. Die „Bescheinigung zur Qualität und
Vollständigkeit des Kessels " dient nach dem Ausfüllen als „Garantieschein".
Der Benutzer ist verpflichtet, eine regelmäßige Wartung am Kessel durchzuführen.
Jede Mangelmitteilung hat unverzüglich nach der Mangelfeststellung stets in Schriftform und mit
telefonischer Absprache zu erfolgen.
Bei der Nichtbeachtung der genannten Anweisungen werden die vom Hersteller gewährten Garantien nicht
anerkannt.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, Änderungen im Rahmen der Produktinnovation vorzunehmen, die
in dieser Anleitung nicht enthalten sein müssen.
Der Hersteller haftet nicht für etwaige Schäden, wenn das Produkt nicht im Einklang mit den in dieser
Bedienungsanleitung aufgeführten Bedingungen benutzt wird.
Der Hersteller gewährt für das Produkt eine Garantie mit Frist und Bedingungen, die im Garantieschein
aufgeführt sind. Der Garantieschein ist ein untrennbarer Bestandteil der Lieferung und seine Gültigkeit ist
durch eine vollständige, lesbare und wahrheitsgetreue Ausfüllung sämtlicher Angaben bedingt.
Die Garantie bezieht sich nicht auf:
-
Mängel infolge einer falschen Montage und unsachgemäßen Bedienung des Produktes und Mängel
infolge einer unkorrekten Wartung, siehe Kap. Nr. 7;
-
Beschädigung des Produktes während des Transports oder andere mechanische Beschädigung;
-
Mängel und Schäden infolge der Nichtbeachtung der Wasserqualität im Heizsystem, siehe Kap. Nr. 4.1
und 5.6, oder infolge der Verwendung eines Frostschutzmittels;
-
Mängel infolge einer ungeeigneten Lagerung;
-
Mängel infolge der Kesselbetreibung mit einem nicht vorgegebenen Brennstoff, siehe Kap. Nr. 2);
-
Mängel infolge der Nichtbeachtung von in dieser Anleitung aufgeführten Anweisungen;
-
Mängel infolge eines Elementarereignisses oder eines Eingriffs von höherer Macht.

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