Gewährleistung
§ 1 Gewährleistung
1
Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber L(A)B gilt die
Regelung in § 2.
2
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten
Sachen 2 Jahre. L(A)B hat dem Kunden den Prolift+ frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben und das
Eigentum an diesem verschafft. Als Nachweis über den Zeitpunkt des Übergangs des Prolift+ an den Kunden
gilt der Kaufbeleg.
3
Eine Garantie wird von L(A)B nicht erklärt.
4
Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber L(A)B bestehen nicht für durch folgende Umstände
beschädigte Produkte:
Unfall, Mißbrauch, kommerzielle Verwendung, unsachgemäße Behandlung, Wartung und Veränderung durch
unautorisierte Personen, Benutzung mit falscher Netzspannung, Benutzung mit falschen Hautpflegeprodukten.
§ 2 Haftungsausschluss
-
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen von L(A)B, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
-
Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche
aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die
Sache frei von Sach- und Rechtsmän geln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von
dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs
gehilfen beruhen.
-
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
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Bei Nichtbeachtung der im Benutzerhandbuch aufgeführten Medizinischen Vorsichtsmaßnahmen
und Sicherheitshinweise sind Schadenersatzansprüche des Kunden gegen L(A)B ausgeschlossen.
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