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2.5 Rauchgas
Beim Schneiden entstehen Rauchgase bzw. toxische Dämpfe.
Deshalb darf die Schneidanlage nur in gut belüfteten Hallen, im
Freien oder in geschlossenen Räumen mit starker Absaugung (am
besten unterhalb der Schweißzone absaugen) verwendet werden.
Der Schneidbereich des Werkstücks muss von Lösungs- und
Entfettungsmitteln gereinigt werden, um die Bildung von Giftgasen
zu vermeiden bzw. zu vermindern.
Schneiden von Blei, auch in Form von Überzügen, verzinkten
Teilen, Kadmium, "kadmierten Schrauben", Beryllium (meist als
Legierungsbestandteil, z.B. Beryllium-Kupfer) und andere Metalle,
die beim Schneiden giftige Dämpfe entwickeln, ist nur mit
Atemschutzmaske und -gerät, sowie scharfer Absaugung und
Filterung der giftigen Gase und Dämpfe erlaubt.
Erhöhte Vorsicht gilt beim Schneiden von Behältern, diese zuvor
entleeren und sauber reinigen.
Warnung:
Entstehung von Rauchgasen bzw. toxischen Dämpfen kann zu
Sauerstoffmangel in der Atemluft führen. Immer für ausreichend
Frischluft sorgen! (oder zugelassenes Atmungsgerät)
2.6 Gasdruckausrüstung
Gasflaschen stehen unter hohem Druck und stellen eine Gefahren-
quelle dar. Der richtige Umgang mit ihnen ist unbedingt beim
Gaslieferanten zu erfragen.
Beispielsweise müssen die Flaschen auf jeden Fall vor direkter
Sonneneinstrahlung, vor offenem Feuer und starken temperatur-
schwankungen, z. B. sehr tiefen Temperaturen geschützt werden.
Gasbehälter und –zubehör sind in einwandfreiem Zustand zu halten.
Achten Sie darauf, dass nur zugelassene Teile, wie Schläuche,
Kupplungen, Druckminderer usw. eingesetzt werden.
Achtung:
Anschlüsse dürfen nicht mit Öl bzw. Fett geschmiert werden.
Betriebsanleitung
Plasma 60
Seite 5

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