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Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere
von der Firma BEHRINGER nicht zu vertretende
Ursachen bedingt sind.
5.
Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Pro-
dukt durch eine nicht autorisierte Werkstatt oder
durch den Kunden selbst repariert bzw. geöffnet
wurde.
6.
Sollte bei Überprüfung des Gerätes durch die
Firma BEHRINGER festgestellt werden, dass der
vorliegende Schaden nicht zur Geltendmachung von
Garantieansprüchen berechtigt, sind die Kosten der
Überprüfungsleistung durch die Firma BEHRINGER
vom Kunden zu tragen.
7.
Produkte ohne Garantieberechtigung werden
nur gegen Kosten übernahme durch den Käufer
repariert. Bei fehlender Garantie berechtigung
wird die Firma BEHRINGER den Käufer über die
fehlende Garantie berechtigung informieren. Wird
auf diese Mitteilung innerhalb von 6 Wochen kein
schriftlicher Reparatur auftrag gegen Übernahmen
der Kosten erteilt, so wird die Firma BEHRINGER
das übersandte Gerät an den Käufer zurücksenden.
Die Kosten für Fracht und Verpackung werden dabei
gesondert in Rechnung gestellt und per Nachnahme
erhoben. Wird ein Reparatur auftrag gegen Kosten-
übernahme erteilt, so werden die Kosten für Fracht
und Verpackung zusätzlich, ebenfalls gesondert, in
Rechnung gestellt.
§ 6
Die Garantie wird ausschließlich für den ursprünglichen
Käufer (Kunde des Vertragshändlers) geleistet und ist
nicht übertragbar. Außer der Firma BEHRINGER ist kein
Dritter (Händler etc.) berechtigt, Garantieversprechen
für die Firma BEHRINGER abzugeben.
§ 7
Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käu-
fer keine Schadensersatzansprüche zu, insbesondere
auch nicht wegen Folgeschäden. Die Haftung der Firma
BEHRINGER beschränkt sich in allen Fällen auf den
Warenwert des Produktes.
Garantie
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Übertragung der Garantie
Schadenersatzansprüche
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