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Garantiebestimmungen - Smoke Factory Factor Tour Hazer II Bedienungsanleitung

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Gültig nur in Bundesrepublik Deutschland
Für das von Ihnen erworbene Gerät „Tour Hazer II" leistet die Smoke Factory Garantie gemäß
nachfolgenden Bedingungen:
1.
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2 bis Nr. 6) Schäden oder Mängel
am Gerät, nachweislich auf einem Werksfehler beruhen, wenn Sie unverzüglich nach Feststellung und
innerhalb 6 Monaten nach Lieferung an den Endabnehmer gemeldet werden. Eine Garantiepflicht wird nicht
ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert und
Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, durch Schäden aus Einwirkungen von Wasser sowie
allgemein aus anormalen Umweltbedingungen oder höherer Gewalt.
2.
Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand-
gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Geräte, für die Unterbezugnahme auf diese Garantie
eine Garantieleistung beansprucht wird, sind an uns frei Haus zu übersenden. Oder senden Sie das Gerät an
Ihren Fachhändler, der es dann für Sie einsendet. Dabei ist Kaufbeleg mit Kauf- und /oder Lieferdatum
vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
3.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die
hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn unsere Geräte mit Ergänzungs- und Zubehörteilen versehen
werden, die nicht auf unsere Geräte abgestimmt sind. Des Weiteren erlischt der Garantieanspruch, wenn
andere als Original SMOKE FACTORY-Nebelfluide benutzt werden sowie bei Versendung der Geräte an uns
ohne vorherige Entfernung oder Entleerung des Fluidbehälters. Auch nachweisliche Missachtung der
Gebrauchsanweisung bzw. Fehler durch unsachgemäße Behandlung/Handhabung führen zum Erlöschen des
Garantieanspruchs, ebenso Schäden aus Gewalteinwirkung.
4.
Frachtkosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Garantieleistung entstehen, trägt grundsätzlich
der Einsender/Kunde.
5.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist
in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
6.
Sofern ein Schaden oder Mangel von uns nicht beseitigt werden kann, oder die Nachbesserung von uns
abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird innerhalb 6 Monaten ab Kauf-/Lieferdatum auf Wunsch des
Endabnehmers entweder
kostenfrei Ersatz geliefert oder
der Minderwert wird erstattet oder
das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises, jedoch nicht über den marktüblichen Preis hinaus,
zurückgenommen
7.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden sind, soweit Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.
Im
Ausland
gelten
Garantiebestimmungen. Diese können über Ihren Fachhändler oder direkt bei unserer Landesvertretung
angefordert werden. Sollten Sie das Gerät einsenden, so entfernen Sie bitte immer das Nebelfluid aus dem
Fluidbehälter!
die
von
unserer
jeweils

9. Garantiebestimmungen

zuständigen
Ländervertretung
herausgegebenen
15

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