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Durch Absturz beschädigte oder nass gewordene Geräte, selbst
wenn sie wieder trocken sind, nicht mehr verwenden!
Entweder im robbe Service überprüfen lassen oder ersetzen.
Durch Nässe oder Absturz können versteckte Fehler entstehen,
welche nach kurzer Betriebszeit zu einem Funktionsausfall füh-
ren.
Es dürfen nur die von uns empfohlenen Komponenten und Zube-
hörteile eingesetzt werden.
An den Fernsteueranlagen dürfen keinerlei Veränderungen vor-
genommen werden, die nicht in der Anleitung beschrieben sind.
Modellbetrieb
• Überfliegen Sie niemals Zuschauer oder andere Piloten und
halten Sie genügend Sicherheitsabstand zu Ihrem Modell.
• Gefährden Sie niemals Menschen oder Tiere.
• Fliegen oder fahren Sie nie in der Nähe von Hochspannungs-
leitungen oder Wohngebieten.
• Betreiben Sie Ihr Modell auch nicht in der Nähe von Schleusen
und öffentlichem Schiffsverkehr.
• Betreiben Sie Ihr Modell nicht auf öffentlichen Straßen, Au-
tobahnen, Wegen und Plätzen etc., sondern nur an zugelas-
senen Orten.
• Bei Gewitter dürfen Sie das Modell nicht betreiben.
Im Betrieb nicht mit der Senderantenne auf das Modell „zielen".
In dieser Richtung hat der Sender die geringste Abstrahlung. Am
Besten ist die seitliche Stellung der Antenne zum Modell.
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Bedienungsanleitung GALAXY VISITOR RTF 2,4 GHz No. NE2525

Versicherung

Bodengebundene Modelle sind üblicherweise in einer Privathaft-
pflichtversicherung mitversichert. Für Flugmodelle ist eine Zu-
satzversicherung oder Erweiterung erforderlich.
Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice und schließen sie
ggf. eine Versicherung ab.
Haftungsausschluss:
Sowohl die Einhaltung der Montage- und Betriebanleitung als
auch die Bedingungen und Methoden bei Installation, Betrieb,
Verwendung und Wartung der Modellbaukomponenten können
von robbe-Modellsport nicht überwacht werden.
Daher übernehmen wir keinerlei Haftung für Verluste, Schäden
oder Kosten, die sich aus fehlerhafter Verwendung und Betrieb
ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen.
Soweit gesetzlich zulässig ist die Verpflichtung zur Schadener-
satzleistung, gleich aus welchen Rechtsgründen, auf den Rech-
nungswert der an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar
beteiligten robbe-Produkten begrenzt. Dies gilt nicht, soweit nach
zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder
grober Fahrlässigkeit unbeschränkt gehaftet werden muss.

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