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Mantis MANKAR-P 30-50 Flex Bedienungsanleitung Seite 12

Mankar serie

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Gewährleistungsbedingungen
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt,
soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel
zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen
Mangel der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
Die Ansprüche sind nach Wahl des Verkäufers auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer
mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das
Recht, nach seiner Wahl, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich
ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten des Verkäufers sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Gewährleistungsansprüche verjähren in 24 Monaten bzw. bei gewerblicher Nutzung der erworbenen Ware
in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte
Ware verändert oder unsachgemäß behandelt wird.
Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Käufer
weiterliefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit sie sich dadurch
erhöhen, dass die Lieferung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht wurde, es
sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG
Mantis ULV-Sprühgeräte GmbH, Vierlander Straße 11 a, 21502 Geesthacht
erklären in alleiniger Verantwortung, daß folgende Produkte
MANKAR-Karrenspritze
tragbare Herbizidgeräte
Universal-Anbaugeräte
Kartoffel-Beizgeräte
tragbares Insektizid-/
Funghizid-Gerät
den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinie 2006/42/EG
entsprechen.
Geesthacht Januar 2012
_______________________
(Ort und Datum der Ausstellung)
EG-Konformitätserklärung
Typ
MANKAR-P, MANKAR-110-P, MANKAR-110-GP, MANKAR-L,
MANKAR-110 SELECT EL
Typ
MANTRA, MINI-MANTRA / PLUS, MICRO-MANTRA, MICRO-VASO, MANKAR HQ
Typ
FLEXOMANT-1W, FLEXOMANT-2W, FLEXOMANT-3W, FLEXOMANT-4W,
FLEXOMANT-PLUS, VARIMANT-1, VARIMANT-2, VARIMANT-4 PLUS,
VARIMANT-WINNER-TOP, VARIMANT-WINNER-UNO
Typ
MAFEX
Typ
ROFA
André Verder
Geschäftsführer
_________________________________
(Name, Funktion und Unterschrift des Befugten)
12
21.03.2012

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