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Kapitel 7.4: Haftungsausschluss - Beltrona GCL E-KwBe Bedienungsanleitung

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KAPITEL 7.4: HAFTUNGSAUSCHLUSS
Die LIEFERANTENGARANTIE deckt keine Mängel oder Nichtübereinstimmungen des Produkts ab, die durch Folgendes
hervorgerufen wurden:
Missbrauch, Fehlanwendung, Fahrlässigkeit, Unfälle oder Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich jedoch nicht
beschränkt auf Blitzschlag, Überflutung, Brand, extreme Kälte oder Ereignisse, die außerhalb der angemessenen
Kontrolle des LIEFERANTEN liegen.
Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Änderung oder Reparatur des Produkts durch Dritte, bei denen es sich nicht
um den LIEFERANTEN oder einen durch den LIEFERANTEN genehmigten Vertreter handelt.
Nichteinhaltung der in dieser Bedienungsanleitung genannten Anweisungen bei Installation, Betrieb oder Wartung
des Produkts.
Jeglicher Versuch, die Lebensdauer des Produkts ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des LIEFERANTEN durch
physische Maßnahmen, Änderungen der Programmierung oder auf anderweitige Art zu verlängern oder zu reduzieren.
Entfernung und Wiederanbringung an einem Ort, bei dem es sich nicht um den ursprünglichen Installationsort handelt,
sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des LIEFERANTEN vorliegt.
MIT AUSNAHME DER HIER AUFGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN WERDEN FÜR ALLE UNTER DIESEN BESTIMMUNGEN
GELIEFERTEN PRODUKTE KEINERLEI SONSTIGE GARANTIEN ODER KONDITIONEN GEWÄHRT (EGAL OB AUSDRÜCKLICH
ODER STILLSCHWEIGEND KRAFT GESETZES ODER ANDERWEITIG). DIE PARTEIEN ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN,
DASS DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND TAUGLICHKEIT FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND ALLE SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND/ODER GARANTIEN (EGAL OB
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND) VON DIESER TRANSAKTION AUSGESCHLOSSEN SIND UND KEINE ANWENDUNG
FÜR DAS PRODUKT FINDEN.
DER LIEFERANT HAFTET KEINESFALLS FÜR AUS IRGENDEINEM GRUND ENTSTANDENE BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER
NACHFOLGENDE SCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE,
NUTZUNGSVERLUST, VERLUST VON AUSRÜSTUNG ODER EINNAHMEVERLUSTE), UNABHÄNGIG VON DEM RECHTSGRUND
AUF DEM DER ANSPRUCH BASIERT, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHADENSERSATZFORDERUNGEN
HINGEWIESEN WURDE.
Von der Garantie ausgeschlossen ist außerdem Folgendes:
Normaler Verschleiß oder normale Abnutzung sowie oberflächliche Defekte, Kerben oder Kratzer, die sich nicht auf die
Leistung des Produkts auswirken.
Geräusche oder Vibrationen, die nicht übertrieben stark oder ungewöhnlich sind und sich nicht auf die Leistung des
Produkts auswirken.
Beschädigungen, die sich während des Versands oder Transports nach dem ursprünglichen Verkaufsdatum ergeben.
Beschädigungen oder Verschleiß nach Ablauf oder Aufhebung der gültigen Garantielaufzeit oder falls die
Beschädigungen/der Verschleiß später als zehn (10) Tage nach Ablauf oder Aufhebung dieses Zeitraums mitgeteilt
werden/wird.
Diebstahl oder mutwillige Beschädigung des Produkts oder dessen Komponenten.
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