Verwertung zuführen.
VI.
Garantieerklärung
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt der Hersteller
eine Garantie gemäß den Gesetzen Ihres Landes, mindestens jedoch 1 Jahr (in
Deutschland 2 Jahre). Garantiebeginn ist das Verkaufsdatum des Gerätes an den
Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder
Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von einem autorisierten Kundendienst
durchgeführt werden. Um Ihren Garantieanspruch geltend zu machen ist der
Original-Verkaufsbeleg (mit Verkaufsdatum) beizufügen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Normaler Verschleiß
- Unsachgemäße Anwendungen, wie z.B. Überlastung des Gerätes, nicht
zugelassene Zubehörteile
- Beschädigung durch Fremdeinwirkungen, Gewaltanwendung oder durch
Fremdkörper
- Schäden die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen, z.B.
Anschluss
an
eine
falsche
Montageanleitung
- Komplett oder teilweise demontierte Geräte
Netzspannung
oder
Nichtbeachtung
der