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Betriebsverfahren; Wirkungsweise; Kontrolle; Pack- Und Prüftermine - Incase L-130 Betriebsanleitung

Gleitschirm-rettungsgerät
Inhaltsverzeichnis
InCase Betriebsanleitung
Voraussetzung ist allerdings, daß das Gerät entsprechend den Vorschriften gewartet wurde.
Eine Verlängerung der Betriebsdauer um jeweils ein Jahr – insgesamt allerdings nur 3 Jahre –
nach Ablauf der 10 Jahre ist möglich. Sie wird im Rahmen einer Nachprüfung, wenn die
Voraussetzungen für eine Verlängerung vorliegen, erteilt.
Als Voraussetzung wird angesehen, daß sich das Gerät in einwandfreiem Zustand befindet,
daß das Betriebs- und Packnachweisheft vorliegt und daß die erforderlichen Wartungsarbeiten
regelmäßig durchgeführt wurden. Diese Nachprüfung ist vom Hersteller durchzuführen.

3. Betriebsverfahren

3.1. Wirkungsweise

Bei diesen Rettungsgeräten handelt es sich um Mittelleinen-Fallschirme, sie in einen Wurf- und
in einen Außencontainer verpackt sind.
Beim Eintreten der Flugunfähigkeit oder einem unkontrollierbaren Flugzustand greift der Pilot
mit einer Hand an den Griff des Wurfcontainers, reißt den Außencontainer mit dem Fallschirm
auf und wirft ihn, wenn möglich, kontrolliert fort. Dabei darf sich das Bündel nicht mit dem
Gleitschirm verheddern, damit die Entfaltung der Kappe nicht beeinträchtigt wird. Hat sich der
noch geschlossene Wurfcontainer um die Länge der Tragegurte und Fangleinen vom
Einhängepunkt entfernt, wird durch den entsprechenden Zug der Wurfcontainer geöffnet. Durch
den Staudruck wird die Kappe von der Basis ausgehend zum Sc heitel geöffnet.
Um Verletzungsgefahr möglichst gering zu halten ist die Landefalltechnik der Fallschirmspringer
(kontrollierte seitliche Abrollbewegung) anzuwenden.
Die Wurftechnik sollte z.B. in einer Turnhalle aufgehängt an einem längeren Seil (an welchem
Pendelbewegungen und Drehungen simuliert werden können) trainiert werden. Das Training
sollte am besten mit der vollständigen Ausrüstung durchgeführt werden (Helm, Handschuhe
und Overall), denn nur so ist die Trainingssituation nahe an der Realität.

3.2. Kontrolle

Vor dem Packen des Fallschirms ist dieser vom Packer zu kontrollieren. Wurde der Fallschirm
für eine Rettung geöffnet, so ist er einer Nachprüfung zu unterziehen. Soll ein Rettungsschirm
neu gepackt werden, ist eine Auslösekontrolle durchzuführen. Durch diese Funktionskontrolle
auf dem Packtisch wird dem Packer die Betriebssicherheit des Systems bestätigt. Werden bei
einer Kontrolle des Fallschirms Schäden festgestellt, die die Lufttüchtigkeit des Gerätes
beeinträchtigen, so ist der Fallschirm zur Reparatur an den Hersteller einzusenden. Dies gilt
auch für Schäden, deren Auswirkung auf die Lufttüchtigkeit des Gerätes nicht eindeutig
bestimmt werden kann.
3.3. Pack- und Prüftermine
Das Rettungsgerät ist grundsätzlich nach jeder Rettungsöffnung zur Kontrolle und zum
Neupacken an den Hersteller einzuschicken.
Geräte im gepackten Zustand sind alle 6 Monate zu öffnen, zu lüften und nach durchgeführter
Kontrolle neu zu Packen.
Eine Nachprüfung ist:
?? 2 Jahre nach dem Neukauf, sowie 2 Jahre nach der letzten Nachprüfung,
?? nach jeder Rettungsöffnung und
?? nach Reparaturen
erforderlich.
Die Nachprüfungen haben durch den Hersteller zu erfolgen.
Das Packen, sowie die Nachprüfungen sind im Packbuch zu bestätigen.
(Version vom 10.06.2003)
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Diese Anleitung auch für:

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