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De Haardt Xtra.Remote Control Benutzerhandbuch Seite 18

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Gewährleistung
1.
Die De Haardt Electronic Engineering BV bietet eine zwölfmonatige Garantie, nachdem die verkauften oder für die
Nutzung bereitgestellten Waren ausgeliefert wurden, so dass die Waren die Aufgaben erfüllen können, die in den
Benutzungshandbüchern, Beschreibungen und der Dokumentation angegeben sind.
2.
Die Haftung laut der in diesem Artikel enthaltenen Gewährleistung beschränkt sich auf die Entscheidung seitens
der De Haardt Electronic Engineering BV, Material- und Herstellungsfehler kostenlos in der eigenen Werkstatt der
De Haardt Electronic Engineering BV zu reparieren, neue Ersatzteile kostenfrei zu liefern und das Eigentum der
nicht funktionsfähigen Teile zu übernehmen oder einen Preisnachlass mittels einer Übereinkunft mit der anderen
Vertragspartei bezüglich der gelieferten oder für die Nutzung bereitgestellten Waren zu gewähren. Die De Haardt
Electronic Engineering BV kann unter keinen Umständen dazu verpflichtet werden, zum Ort der gelieferten Waren
zu kommen, um dort von der anderen Vertragspartei geltend gemachte Mängel anzuerkennen. Ebensowenig kann
die De Haardt Electronic Engineering BV gezwungen werden, Reparaturarbeiten außerhalb ihrer eigenen
Werkstatt durchzuführen.
3.
Die in Artikel 3 genannte Gewährleistung umfasst nicht die Demontage-, Arbeits-, Transport- und Anfahrtskosten –
wobei alle Begriffe im weitesten Sinne des Wortes ausgelegt werden. Diese Kosten werden in allen Fällen
berechnet.
4.
Keine Gewährleistungsansprüche bestehen,
wenn Änderungen, die nicht von der De Haardt Electronic Engineering BV schriftlich im Voraus genehmigt wurden,
an den von der De Haardt Electronic Engineering BV gelieferten Waren oder von ihr zur Nutzung bereitgestellten
Waren vorgenommen worden, es sei denn, es handelt sich um die De Haardt Electronic Engineering BV selbst oder
um ausdrücklich von der De Haardt Electronic Engineering BV autorisierte Personen;
wenn die Mängel an den von der De Haardt Electronic Engineering BV gelieferten oder von ihr zur Nutzung
bereitgestellten Waren das Ergebnis folgender Handlungen sind:
- Nachlässigkeit bei der Wartung der von der De Haardt Electronic Engineering BV gelieferten oder von ihr zur
Nutzung bereitgestellten Waren seitens der anderen Vertragspartei oder seitens anderer Benutzer;
- unsachgemäße Behandlung oder Behandlung, die nicht mit den von der De Haardt Electronic Engineering BV in
Verbindung mit der Montage der Waren gelieferten Anweisungen übereinstimmt;
- unsachgemäße Nutzung und/oder Missbrauch der von der De Haardt Electronic Engineering BV gelieferten oder
von ihr zur Nutzung bereitgestellten Waren seitens der anderen Vertragspartei oder seitens anderer Benutzer;
bei Verschleiß;
bei Reparaturen oder Auswechslungen, die von Personen durchgeführt werden, die nicht von der De Haardt
Electronic Engineering BV autorisiert worden sind, es sei denn, dass die De Haardt Electronic Engineering für solche
Reparaturen oder Auswechslungen schriftlich im Voraus ihre Zustimmung erteilt hat.
5.
Arbeiten, die nicht unter die Gewährleistung fallen – wie in diesem Artikel genannt – werden der anderen
Vertragspartei zu den aktuellen bei der De Haardt Electronic Engineering BV geltenden Sätzen berechnet.
6.
Ungeachtet der in den vorhergehenden Artikeln erklärten Vorbehalte geht die von der De Haardt Electronic
Engineering BV geleistete Gewährleistung über keine gegenüber der De Haardt Electronic Engineering BV vom
jeweiligen Hersteller oder Lieferanten der Hard- und/oder Software geleistete Gewährleistung hinaus, die
bezüglich der De Haardt Electronic Engineering BV. auf Antrag der anderen Vertragspartei erhoben wird. Die De
Haardt Electronic Engineering BV informiert die andere Vertragspartei über den Inhalt der zwischen der De Haardt
Engineering BV und ihren Lieferanten abgeschlossenen Verträge.
Benutzerhandbuch
- 18 -
Benutzerhandbuch Xtra.Remote Control V3.0

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