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Gewährleistung / Garantie - KSR Group E-FALTRAD EK19 Bedienungsanleitung

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GEWÄHRLEISTUNG / GARANTIE
Vor der Inbetriebnahme lesen Sie bitte die Bedienungsanleitung gründlich durch, um sich mit dem
Umgang des E-Faltrads vertraut zu machen.
Die im Benutzerhandbuch angegebenen Bedienungs-, Pflege- und Wartungshinweise müssen ein-
gehalten werden, um den Garantieanspruch aufrecht zu erhalten.
Die Einhaltung der Bedienungs-, Pflege- und Wartungshinweise trägt wesentlich zur Erhöhung der
Lebensdauer des E-Faltrads bei.
Das E-Faltrad ist nicht geeignet, um kilometerlange Steigungen zu bewältigen.
Durch diese Dauerbelastung könnte der Motor überhitzen und Schaden nehmen.
Ab dem Rechnungsdatum wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des
Produktes in Werkstoff und Herstellung für den Zeitraum von 24 Monaten gewährt. Für den Akku
beträgt die Garantie 6 Monate ab Rechnungsdatum. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf
Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Die gesetzliche Gewährleistung wird durch die Garantie nicht eingeschränkt
Einstellarbeiten, Verschleißteile sowie Materialien, welche für Servicearbeiten verwendet werden,
sind von der Garantie ausgeschlossen.
Garantie-Reparaturen sind nur bei einer von KSR autorisierten Fachwerkstätte durchzuführen.
Die Garantie ist ortsgebunden und kann nur im Land der Rechnungslegung geltend gemacht
werden.
Bei Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Manipulation oder auf das nicht Einhalten
der Bedienungs-, Pflege- und Wartungshinweise zurückzuführen sind, kann keine Garantie gel-
tend gemacht werden. Garantie kann nur dann gewährt werden, wenn ein auftretender Schaden
unmittelbar beim Verkäufer gemeldet wird. Ein Anspruch auf Garantie berechtigt den Kunden nur
zur Behebung des Mangels oder dem Austausch des mangelhaften Teiles in einer von uns auto-
risierten Fachwerkstätte. Ersatz für mittelbare und unmittelbare Schäden wird nicht gewährt. Auf
verwahrloste Fahrzeuge kann keine Garantie geltend gemacht werden.
Garantiereparaturen verlängern nicht den Garantiezeitraum.
Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch obliegt dem Hersteller.
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