Kontakt kommt. Der Schlauch darf nicht an der heissen Rückseite des
Brenners anliegen.
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Das Gerät wird mit einem Schlauch, 40 cm geliefert. Der Schlauch darf
nicht gekürzt oder durch einen längeren ersetzt werden.
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Überprüfen Sie in regelmässigen Abständen den Zustand des
Schlauches, zumindest bei jedem Flaschenwechsel.
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Bei Beschädigung ist der Schlauch durch einen baugleichen, DIN
DVGW geprüften Ersatzschlauch auszutauschen.
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Die Verbindung Schlauch – Regler wird mittel ¼" Linksgewinde
realisiert. Zur Montage ist ein Schraubenschlüssel SW 17 zu
verwenden.
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Bei der Montage des Schlauches / Druckreglers an die
Flüssiggasflasche ist eine Verdrehung des Gasschlauchs unzulässig.
Achtung ! Gasschlauch darf nicht an Brennerrückwand anliegen.
Mit anderen Druckregler-Typen, als vorgegeben, ist der Betrieb nicht gestattet.
AUFSTELLUNG DES HEIZGERÄTES
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Das Heizgerät darf nur in gut belüfteten Räumen benutzt werden !
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Das Heizgerät muss im Hinblick auf die Verhütung von Brandgefahr
aufgestellt werden.
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Decken Sie das Heizgerät nicht mit Textilien oder anderen Teilen ab.
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Das Gerät ist in ausreichendem Abstand zu Wänden, Möbeln, Textilien
und sonstigen Brandgefahrenquellen aufzustellen.
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Richten Sie das Heizgerät immer auf die Raummitte aus.
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Das Heizgerät darf in Wohnungen oder ähnlichen Nutzungseinheiten
verwendet werden, sofern der Rauminhalt des Aufstellungsraumes
mindestens 40m³ beträgt und ausreichend belüftet ist. Es sind Be- und
Entlüftungsöffnungen vorzusehen, deren Querschnitt je kWh(Hs)
Wärmebelastung 2500mm² betragen muss, die aber gleichmässig
aufgeteilt zusammen für die obere und die untere Öffnung einen
Mindestquerschnitt von 5000mm² haben müssen.
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Das Gerät darf nicht in Hochhauswohnungen, Kellern, Räumen unter
Erdgleiche, Bade- und Schlafzimmern, Fahrzeugen wie Wohnwagen
und Wohnmobile, Booten sowie nicht in Räumen betrieben werden, in
denen sich bereits eine Flüssiggasflasche befindet.
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In geschlossenen Arbeitsräumen darf das Heizgerät nur nach
Massgabe der Arbeitsschutzbestimmungen
( Arbeitsstättenverordnung) verwendet werden.
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Der Mindestabstand zu anderen Wärmequellen muss mindestens 1 m
betragen.
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