Charriot - HANDBUCH
Lieber Pilot
Wir wünschen Dir mit diesem Fluggerät viel Freude.
Um diesem Trike seinen Wert und seine Sicherheit zu erhalten, bitten wir dich damit
sorgsam umzugehen. Jede Änderung an der Konstruktion ist unzulässig und führt
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und der Garantie.
Schäden die auf Überschreiten der Betriebsgrenzen zurückführen sind, fallen
ebenfalls nicht unter die Gewehrleistungspflicht.
! Allgemeine Hinweise zum Betrieb von Ultraleichtflugzeugen !
Dieses Trike hat eine Musterprüfung des deutschen Ultraleichtverbandes DULV. Der
Betrieb von Ultraleichtflugzeugen ist auf die für die Betriebsart "Ultraleichtfliegen"
zugelassenen Fluggelände beschränkt. Ferner unterliegt der Betrieb der jährlichen
Nachprüfpflicht für Ultraleichtflugzeuge
.
Piloten von Ultraleichtflugzeugen müssen im Besitz einer gültigen Lizenz für
Ultraleichtflugzeuge der jeweiligen Bauart (fußstartfähig, Trike oder (dreiachs-
gesteuert) sein. Beim Betrieb von Ultraleichtflugzeugen sind weiterhin
die vorgeschriebenen technischen, meteorologischen und luftrechtlichen
Bestimmungen und Beschränkungen zu beachten. Alle Modifikationen am Fluggerät
führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Bei Störungen oder Überschreiten der
Betriebsgrenzen im Flug ist eine umfassende Prüfung sämtlicher Bauteile
durchzuführen. Bestehen Zweifel an der Funktionstüchtigkeit einzelner Bauteile, ist
vor nächster Inbetriebnahme der Hersteller zu kontaktieren.
LFG – Tamke
Am Stollen 5
04741 Rosswein
Tel.: 034322- 45707
office@papteam.de
www.papteam.de