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Blaupunkt LS 180 Bedienungsanleitung Seite 20

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LS 18
LS 180 0 0 0
LS 18
LS 18
Produktmarkierung für elektronische und elektrische Gerät
Produktmarkierung für elektronische und elektrische
Produktmarkierung für elektronische und elektrische
Produktmarkierung für elektronische und elektrische
EU- - - - Richtl
EU
Richtl inie 2002/96/E (WEEE)
inie 2002/96/E (WEEE)
EU
EU
Richtl
Richtl
inie 2002/96/E (WEEE)
inie 2002/96/E (WEEE)
Markierung
Schadstoffverbote ab 1. . . . Juli 2006 (Importdatum)
Schadstoffverbote ab 1
Schadstoffverbote ab 1
Schadstoffverbote ab 1
Ab 1. Juli 2006 darf ein Gerät auf dem Markt verkauft werden wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Max. 0,1% des Gewichts des homogenen Materials besteht aus:
Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromiertem Biphenyl (PBB), polybromiertem
Diphenylether (PBDE)
- Max. 0,01% des Gewichts des homogenen Materials besteht aus:
Kadmium
Produktmarkierung für elektronische und elektrische Geräte gemäß
Produktmarkierung für elektronische und elektrische Geräte gemäß
Produktmarkierung für elektronische und elektrische Geräte gemäß
Produktmarkierung für elektronische und elektrische Geräte gemäß
den Normen ElektroG und DIN EN 50419
den Normen ElektroG und DIN EN 50419
den Normen ElektroG und DIN EN 50419
den Normen ElektroG und DIN EN 50419
Um klare Identifizierung des in Deutschland ansässigen Herstellers
(einschließlich Quasihersteller/Importeurs) zu gewährleisten, soll eine
eindeutige Information über den Hersteller am Produkt auf folgende
Weise angebracht werden:
BLAUPUNKT Competence Centre Audio, M3 Electronic GmbH,
Lyoner Str. 44-48; 60528 Frankfurt – www.blaupunkt.com
Eingetragenes Warenzeichen: BLAUPUNKT
Eingetragene Firmennummer: DE88461756
Außerdem, ab 24. März 2006 sollen sich das Produktionsdatum (Monat
und Jahr) / Abfalleimersymbol / Information / Stabsymbol auf dem
Produkt befinden.
Die Markierung soll zugänglich, gut leserlich, haltbar, schwer zu
entfernen und untilgbar sein.
Wenn keine Markierung auf dem Produkt wegen seiner Größe,
Funktionalität oder anderen Merkmale angebracht werden kann, soll sie
an
das
Produktetikett
Bedienungsanleitung bzw. Garantiekarte des Produkts eingeschlossen
werden.
Wenn es keine dieser Möglichkeiten besteht, soll die Markierung auf
der Verpackung angebracht werden.
Die Abmessungen der Markierung sollen proportional sein. Die Höhe
des schwarzen Stabs soll mindestens 1 mm betragen.
Juli 2006 (Importdatum)
Juli 2006 (Importdatum)
Juli 2006 (Importdatum)
20
Gerät e e e e gemäß der
Gerät
Gerät
befestigt
werden
gemäß der
gemäß der
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oder
in
der

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