5.
SORGFALTSPFLICHT DES BETREIBERS
Die
Gefährdungsanalyse und nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten
Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie
entspricht damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht
des Betreibers der Maschine, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass:
•
die Maschine nur bestimmungsgemäß verwendet wird (vgl. Kap. Technische
Beschreibung)
•
die Maschine nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird und
besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit
überprüft werden
•
eine Schutzbrille getragen werden muss und wenn der Geräuschpegel am
Arbeitsplatz 85 dB/A überschreitet ist ein persönlicher Gehörschutz zu tragen
•
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am
Einsatzort der Maschine zur Verfügung steht, und zur künftigen Verwendung
aufbewahrt wird
•
alle an der Maschine angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht entfernt
werden und leserlich bleiben
Die Maschine wird im Normalfall in einer Kartonkiste auf einer Einwegholzpalette
geliefert. Der Transport geschieht waagrecht mit einem Hubwagen, möglichst bis an den
endgültigen Standort der Maschine.
Bitte Transportschäden (äußerlich erkennbar oder nicht erkennbar), sofort bei
Entdeckung an Bahn oder Spedition melden und die Schadensfeststellung protokollieren
lassen.
Abmessung LxBxH: 520 x 600 x 400 mm
Abmessung LxBxH: 680 x 71 0 x 1 300 mm
6.
TRANSPORT
ABMESSUNG UND GEWICHT
wurde unter Berücksichtigung einer
Gewicht netto: 50 Kg
Gewicht netto: 1 20 Kg
6