VERÄNDERUNGEN AM FAHRZEUG
Alle Eingriffe am Fahrzeug, wie Steigerung des Hubraums, der Leistung
oder der Geschwindigkeit verändern die zulassungsrechtlich definierten
Merkmale der Fahrzeugkategorie und sind damit strafbar bzw. werden ge-
setzlich verfolgt. Neben anderen möglichen Vergehen wie das Fahren ohne
Betriebserlaubnis muss der Fahrer bzw. der Halter auch mit dem Verlust des
Versicherungsschutzes und möglicherweise mit der Beschlagnahmung des
Fahrzeugs rechnen, sowie einer erneuten Überprüfung und Zulassung des
Fahrzeugs durch die zuständigen Behörden.
Ebenso führen alle Modifikationen die das Abgasverhalten und das Ge-
räuschverhalten des Fahrzeugs verändern zum Erlöschen der Betriebser-
laubnis.
Weiter sind alle Veränderungen oder Modifikationen an Fahrzeugbe-
leuchtung, Kennzeichen bzw. –träger, akustischen Warneinrichtungen
oder Rückspiegel gesetzlich verboten und führen automatisch zum Erlö-
schen der Betriebserlaubnis sowie des Versicherungsschutzes.
Jeder wie immer geartete oben beschriebene Eingriff entbindet den Her-
steller von jeglicher Haftung und führt zum Erlöschen des Gewährleis-
tungsanspruches.
Es sollten ausschließlich ORIGINALERSATZTEILE bzw. vom Hersteller emp-
fohlene Teile verwendet werden.
Der Anbau von nicht originalem Fahrzeugzubehör kann die Fahr- bzw.
Betriebssicherheit beeinträchtigen und ist zudem unter Umständen ge-
nehmigungspflichtig. Die Verwendung von nicht durch den Fahrzeugher-
steller freigegebenem Zubehör oder Ersatzteilen kann zum Erlöschen des
Gewährleistungsanspruches führen. Wenden Sie sich im Zweifelsfalle an Ih-
ren Vertragshändler.
Zusätzliche Verbraucher
• Zusätzliche Verbraucher (Heizung, Radio, Beleuchtung usw.) können eine
schnelle Entladung der Batterie verursachen.
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