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Garantie, Lizenzbedingungen Und Bestimmungen - SAFERA Siro R-Line Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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9. Garantie,
Lizenzbedingungen
und Bestimmungen
9.1 Anwendbarkeit der
Garantie
Safera Oy („Safera") stellt seinen neuen
Produkten („Produkt") eine beschränkte
Herstellergarantie für Endbenutzer des
Produkts gemäß diesen Safera Garantie-
und Lizenzbedingungen aus. Die Garantie
gilt für die in dieser Garantie abgedeckten
Mängel (wie in Abschnitt 6 definiert), die
Safera während der Garantiefrist mitge-
teilt werden. Diese beschränkte Garantie
beschränkt nicht das Recht des Verbrau-
chers, von seinen Rechten nach dem
zwingend vorgeschriebenen Verbraucher-
schutzgesetz Gebrauch zu machen.
9.2 Beginn der Garantiefrist
Die Garantiefrist beginnt ab dem Datum
des ersten Kaufs des Produkts. Bei der
Installation des Produkts in einer neuen
Wohnung wird das Datum des Kaufs als
das Datum des ersten Kaufs der Wohnung
angesehen. Bei der Installation des Pro-
dukts durch den Endbenutzer muss dieser
das Produkt vor der Installation inspizie-
ren und den Verkäufer unverzüglich über
Defekte oder Fehler bei der Lieferung des
Produkts informieren.
9.3 Garantiefrist
Die Garantiefrist beträgt vierundzwanzig
(24) Monate.
9.3.1
Garantie für ein repariertes
Produkt
Die Garantie auf ein repariertes oder aus-
getauschtes Produkt ist die ursprüngliche
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Garantiefrist des reparierten oder ersetz-
ten Produkts.
Darüber hinaus gibt Safera für Ersatzteile,
die in der Garantie-Reparatur des Produkts
verwendet werden, eine zusätzliche Ga-
rantie von drei (3) Monaten ab der Über-
gabe der Garantie-Reparatur. Ansonsten
verlängert eine Garantie-Reparatur die ur-
sprüngliche Garantie nicht.
9.4 Von der Garantie
abgedeckte Arbeiten
Basierend auf der Garantie werden die von
der Garantie abgedeckten Defekte repa-
riert oder das Produkt ohne zusätzliche
Kosten ersetzt (nach Ermessen von Safe-
ra), sofern Safera während der Garantie-
frist über den Garantieanspruch informiert
wurde. Reparatur oder Austausch erfolgen
innerhalb eines angemessenen Zeitraums
während der normalen Arbeitszeiten in
den Werkstätten von Safera, in einer von
Safera autorisierten Werkstatt oder an ei-
nem von Safera bestimmten Ort, wie den
Räumlichkeiten, in denen das Produkt in-
stalliert ist.
9.5 Vorgehensweise
Für den Garantieservice muss der Endbe-
nutzer in erster Linie den Verkäufer des Pro-
dukts kontaktieren. Der Endbenutzer kann
außerdem Safera oder eine von Safera au-
torisierte Werkstatt kontaktieren. Informati-
onen über den Garantieservice finden Sie
in der Bedienungsanleitung für das Produkt
oder auf der Website von Safera.
Safera, der Verkäufer des Produkts oder
eine von Safera autorisierte Werkstatt (ab-
hängig davon, mit wem der Endbenutzer
in Verbindung ist) informiert den Endbe-
nutzer, wie und wann die Garantie-Repa-
ratur durchgeführt wird. Für den Fall, dass
der Endbenutzer nicht innerhalb einer an-
gemessenen Frist informiert wurde, wird
das Produkt an die nächstgelegene Safe-
ra-Werkstatt oder eine von Safera autori-
sierte Werkstatt geliefert.
Die originalen Teile, die während der Ga-
rantie ersetzt wurden, sind Eigentum von
Safera und müssen an Safera zurückgelie-
fert werden.
9.6 Voraussetzungen für eine
Reparatur im Rahmen der
Garantie
Die Garantie gilt unter der Bedingung,
dass das Produkt einen Defekt aufweist,
der auf Material oder Fertigung zurück-
zuführen ist, oder nicht nachhaltig mit
seinen schriftlichen Spezifikationen („De-
fekt") übereinstimmt und:
(a) der Defekt unter als normal angese-
henen Gebrauchsbedingungen auf-
getreten ist und unter solchen Bedin-
gungen reproduziert werden kann,
(b) die Anweisungen zu Installation, Ver-
wendung und Wartung eingehalten
wurden,
(c) das Produkt unter Verwendung von
Original-Ersatzteilen und -Zubehör
gewartet oder repariert wurde,
(d) der Garantieanspruch durch den Be-
sitzer des Produkts oder dessen Stell-
vertreter eingereicht wurde,
(e) der Besitzer des Produkts oder des-
sen Stellvertreter den Defekt während
der Garantiefrist und innerhalb einer
angemessenen Frist zur Kenntnis
nimmt und für den Zustand des
Produkts verantwortlich ist, bis dieses
zur Reparatur übergeben wurde. Bei
der Übergabe müssen Safera Anga-
ben zu Kaufdatum, Bestellreferenzen,
Aufstellung des Produkts und eine
Beschreibung der Nutzungsbedin-
gungen des Produkts bereitgestellt
werden.
Sollte der mitgeteilte Defekt nicht von der
Garantie abgedeckt sein, behält sich Safe-
ra das Recht vor, die Arbeit und die Kosten,
die durch die Suche und Lokalisierung des
Defekts oder Fehlers verursacht werden,
gemäß der gültigen Preisliste von Safera
zu berechnen.
Safera behält sich außer-
dem das Recht vor, dem Endbenutzer die
Kosten für die vereinbarte Reparatur eines
Defekts oder Fehlers, der nicht von der Ga-
rantie abgedeckt werden, in Rechnung zu
stellen
Zur Vermeidung von Zweifeln ist festzu-
stellen, dass Marketingmaterialien keine
Produktspezifikationen sind.
9.7 Garantieeinschränkungen
Folgendes wird von der Garantie nicht ab-
gedeckt:
(a) Reparaturen von Defekten durch nor-
malen Verschleiß, Fehler bei Installa-
tion, Gebrauch oder Wartung, fehler-
hafte oder mangelhafte Reparaturen,
die durch Werkstätten durchgeführt
wurden, die nicht von Safera autorisi-
ert sind, Verwendungsbedingungen,
die im Widerspruch zu den Anwei-
sungen stehen, oder Auswahl eines
Produktes durch den Endanwender,
das u. a. in Bezug auf Größe oder Ka-
pazität nicht für den jeweiligen Ort, an
dem das Produkt verwendet ist, gee-
ignet ist;
(b) Reparaturen von Defekten, wenn das
Produkt nicht von einer Werkstatt von
Safera oder einer von Safera autorisi-
erten Werkstatt repariert oder modifi-
ziert wurde;
(c) Reparatur von Defekten, die durch
externe Faktoren, wie Unfall, Strom-
schwankungen oder Klimatisierung,
Blitzeinschlag, Feuer oder Wasser
verursacht wurden;
(d) Verwendung des Produkts in Kom-
bination mit anderen Produkten, die
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