Erstinbetriebnahmeprotokoll
für Roth Micro-Step XL Kleinkläranlagen
__________________________________________________________________________________
Anlagentyp:
Erstinbetriebnahme am:
Anlagenbetreiber:
Einbau erfolgte durch:
Hinweis:
Der Einbau und die Inbetriebnahme der Micro-Step XL Kleinkläranlagen sind durch ein dafür
autorisiertes Fachunternehmen durchzuführen. Die beiliegende Einbauanleitung ist zu beachten.
Bei der Inbetriebnahme der Anlage sind folgende Punkte zu überprüfen:
Erledigt:
Behälter vollständig mit Wasser befüllt
•
Prüfung der Wasserdichtheit nach Zulassung (Pkt. 3.3)
Anlage frei zugänglich eingebaut
•
Luftschläuche laut Anleitung angeschlossen und im Schutzrohr verlegt
•
Steuerschrank ordnungsgemäß und zugänglich aufgestellt
•
Fachgerechte Installation der elektrischen Anschlüsse erfolgt
•
Arretierung der Schachtdeckel vorhanden
•
• Funktionsprüfung der Belüftertätigkeit und Schlammheberfunktion
laut Einbau- und Betriebsanleitung sowie Bedienungsanleitungen
• Einweisung des Betreibers zur Funktion der Anlage und Erläuterung
der Wartungsaufgaben für den Betrieb der Anlage
Übergabe der kompletten Bedien- und Anlagenunterlagen
•
(Planungs- u. Einbauanleitung, Kontroll-u. Wartungsanleitung,
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, sowie Kurzbedienungsanleitung
für die KKA-Steuerung ) durch die Einbau bzw. Installationsfirma
Hiermit wird bestätigt, dass der Einbau und
die Erstinbetriebnahme der oben
genannten Kleinkläranlage fachgerecht
gemäß den Einbau- und Bedienvorschriften
der Firma Roth Umwelttechnik erfolgt ist.
___ ____________________ ___
Datum
Unterschrift / Stempel Einbau -
Unternehmen
4 EW
6 EW
__________________
__________________
__________________
__________________
__________________________
Firma:
__________________________
Straße:
__________________________
PLZ / Ort:
__________________________
Tel. / Fax:
Hiermit wird bestätigt, dass die Anlage
ordnungsgemäß übernommen und die
Dokumentation ausgehändigt wurde
_______ ______________________
Ja
Datum / Unterschrift Anlagenbetreiber
Nein