Funkaußensirene mit Blitzlicht AS10F (HA-69E)
Installations- und Bedienungsanleitung
Bitte sorgfältig lesen und aufbewahren!
Hinweis:
am Ende dieses Handbuches befindet sich eine Montage-Kurzanleitung in Stichworten für
technisch geübte Benutzer sowie als Überblick.
Einleitung
Alarm-Außensirene für alle drahtlosen und drahtgebundenen Alarmanlagen
Das Alarmsignal kann von jeder Alarmzentrale mittels des beigelegten Senders HA-69T an die Sirene
übertragen werden. Dazu wird der Sender mit einem beliebigen 4-adrigen Kabel mit der Alarmzentrale
verbunden. Die Sirene selbst wird ohne irgendwelche Kabelanschlüsse an einem geeigneten Ort montiert.
Überfall-Alarmanlage für Tankstellen, Spielhallen, etc.
Durch Anschluss eines Stecker-Netzgerätes mit 12V / 300mA und eines Klingelknopfes an den Sender lässt
sich ohne weitere Komponenten eine Alarmanlage erstellen, die bei Drücken des Klingelknopfes einen
sofortigen Alarm auslöst. Soll die Alarmauslösung ortsunabhängig sein, so erwerben Sie hierfür die Funk-
Fernbedienung IH302R, mit der Sie den Alarm jederzeit im Umkreis von 30 bis 50m aktivieren und wieder
ausschalten können.
Produktvorteile
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drahtlose Installation durch Solarbetrieb
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Alarmsender beigelegt
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hohe Lautstärke
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helle Alarm-Blitzleuchte
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eingebauter Notstrom-Akku
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Sabotageschutz gegen Öffnen und Abreißen
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universell einsetzbar
Es wird keinerlei Stromversorgung benötigt. Die eingebaute Solarzelle versorgt den ebenfalls bereits
eingebauten Akku ausreichend mit Strom.
Sicherheitshinweise
Installieren Sie keine beschädigten Geräte.
Überprüfen Sie sämtliche Montageorte auf eventuelle unter Putz liegende Leitungen.
Die Sirene ist sehr laut. Verwenden Sie einen Gehörschutz beim Testen der Anlage. Halten Sie insbesondere
Kinder und Tiere von der Sirene fern.
Entsorgen Sie das Verpackungsmaterial sowie verbrauchte Batterien oder Akkus ordnungsgemäß.
Achten Sie beim Anschluss der Batterien und Akkus unbedingt auf richtige Polarität. Durch falsche Polarität
besteht die Gefahr eines Kabelbrands.
Lassen Sie die Batterien und Akkus nicht offen herumliegen. Es besteht die Gefahr, dass diese von Kindern
oder Haustieren verschluckt werden. Im Falle eines Verschluckens sofort einen Arzt aufsuchen.
Ausgelaufene und beschädigte Batterien oder Akkus können bei Berührung Verätzungen der Haut
verursachen. Benutzen Sie in diesem Fall geeignete Schutzhandschuhe.
Werfen Sie Batterien und Akkus niemals ins Feuer. Batterien dürfen nicht aufgeladen werden. In beiden Fällen
besteht Explosionsgefahr.
Entsprechend der Batterieverordnung (BattV) vom 27. März 1998 ist der Endverbraucher gesetzlich zur
Rückgabe verbrauchter Batterien und defekter Alt-Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist
verboten. Ebenso ist jeder entsprechende Fachhändler zur Rücknahme von Altbatterien und –Akkus
verpflichtet. Selbstverständlich können die Altbatterien und – Akkus weiterhin bei den von der Stadt
bereitgestellten Sammelstellen (Wertstoffhöfe) entsorgen.