11. Garantiebestimmungen
1.
Reparaturen oder der Austausch von Teilen müssen von einer
autorisierten Werkstatt durchgeführt werden.
2.
Um Garantieansprüche nicht verfallen zu lassen, wenden Sie
sich bei technischen Problemen an unsere Servicepartner.
3.
Die Reparatur oder der Austausch von Ersatzteilen am Elektro-
mobil auf Grund eines Fabrikations- oder Materialfehlers wird
innerhalb von 24 Monaten nach dem Kaufdatum kostenlos
durchgeführt.
4.
Alle Teile, die in der Garantieperiode ausgetauscht oder repariert
werden, sind in die Garantieleistung eingeschlossen.
5.
Teile, die in der Garantieperiode ausgetauscht oder repariert
werden, haben eine zusätzliche Garantiezeit von 3 Monaten nach
Garantieablauf.
6.
Verschleißteile wie z.B. Polster, Reifen und Bremsbeläge sind
nicht in der Garantieleistung enthalten.
7.
Die Batterien unterliegen einem Garantieanspruch von 6 Monaten,
wenn kein Eigenverschulden wie z.B. Tiefentladung vorliegt.
8.
Oben genannte Garantiebestimmungen gelten für Neufahrzeuge.
9.
Die Garantieansprüche verfallen, wenn
a. das Elektromobil unsachgemäß gepflegt oder behandelt wird
und nicht originale Zubehör- oder Ersatzteile am Fahrzeug
montiert werden.
b. Schäden durch Unfall oder durch unsachgemäße
Handhabung entstehen.
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