Garantiebedingungen
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Die nachstehenden Bedingungen beinhalten die Voraussetzungen und den Umfang unserer
Garantieleistungen und lassen unsere gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsver-
.
pflichtungen unberührt
Für unsere Produkte leisten wir Garantie gemäß nachfolgenden Bedingungen:
1. Wir geben 24 Monate Gewährleistung für Metec Produkte. Innerhalb von 12 Monaten ab
Kaufdatum beheben wir unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen
Schäden oder Mängel am Produkt. Bei einem Mangel oder Defekt, der später als 12 Monate
nach dem Kaufdatum festgestellt wird, muss für eine Garantiereparatur ein Fabrikationsfeh-
ler nachweislich vorliegen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Batterien und andere Teile,
die zu den Verbrauchsgütern zählen, leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas oder Kunststoff
sowie Defekte aufgrund des normalen Verschleißes. Eine Garantiepflicht wird nicht ausge-
löst durch geringfügige Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für die Wert- und Ge-
brauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und
elektrochemischen Einwirkungen, von Wasser sowie allgemein aus anormalen Bedingungen.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl un-
entgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Metec behält sich
das Recht auf Austausch gegen ein gleichwertiges Ersatzgerät vor, falls das eingesandte
Produkt innerhalb eines angemessenen Zeit- und Kostenrahmens nicht instand gesetzt wer-
den kann. Ebenso kann das Produkt gegen ein anderes, gleichwertiges Modell ausgetauscht
werden. Instandsetzungen vor Ort können nicht verlangt werden. Ersetzte bzw. getauschte
Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorge-
nommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Produkte mit
Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht auf unsere Produkte abge-
stimmt sind
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Ga-
rantiefrist für das ganze Produkt.
5. Weitergehende und andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des
Produkts entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich ange-
ordnet ist - ausgeschlossen. Wir haften also nicht für zufällige, indirekte oder sonstige Folge-
schäden aller Art, die zu Nutzungseinschränkungen, Datenverlusten, Gewinneinbußen oder
Betriebsausfall führen.
Geltendmachung eines Garantiefalles
1. Um den Garantieservice in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Kontakt mit Metec
Servicecenter über Email, per Fax oder Telefon aufnehmen. Kontaktdaten (siehe
unten).
2. Metec Servicecenter wird versuchen, Ihr Problem zu diagnostizieren und zu lösen.
Wird ein Garantiefall festgestellt, werden Sie gebeten, das Produkt an Metec einzu-
senden.
Metec Ingenieur AG
Hasenbergstr. 31
70178 Stuttgart
contact@metec-ag
Tel +49 711 666030
Fax +49 711 6660333
Notieren • Schreiben • Drucken in Blindenschrift. Wenn's um Braille geht: BRAILLETEC
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