1. Gewährleistung und Haftung ge-tectronic gewährleistet, dass das Produkt unter normalem Gebrauch und Bedienung frei von Material- u. Fertigungsdefekten ist. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Rechnungsdatum. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen bei unsachgemäßem Umgang mit dem Produkt. Dazu gehört unter anderem die falsche Handhabung bei Lagerung, Anschluss/Einbau oder Betrieb.
Speicherung von bis zu 20 Kontakten als Favoriten Universelles KFZ Halterungssystem Das ge-tectronic BT Link 2 ist eine clevere und sehr einfach zu bedienende Lösung, um im KFZ über nur einen Gerät zu telefonieren und gleichzeitig die Lieblingsmusik vom Handy, PDA, oder auch MP3 Player zum Soundsystem im Fahrzeug kabellos zu übertragen.
Universalhalterung mitgeliefert. Optional ist eine breite Palette verschiedene Haltersysteme für Lüftungsgitter, Zigarettenanzünder oder Schwanenhals Versionen erhältlich. Aus Sicherheitsgründen müssen sämtliche Kabel befestigt oder hinter die Verkleidung gesteckt werden. Stecken Sie den Stecker des BT Link 2 in die Systembuchse am FastMute Sonic XL nur in ausgeschaltem Zustand.
® Mobiltelefon aktivieren und nach verfügbaren Bluetooth Geräten suchen lassen. Die Freisprechanlage meldet sich mit dem Namen „BT LINK 2“. Bitte wählen Sie dieses Gerät aus und bauen eine Verbindung auf. ® Die Bluetooth PIN für den Verbindungsaufbau lautet 0000.
Umgebung“ die aktiven Geräten suchen (nicht verbinden). Die Fotodatei per „Drag and Drop“ vom Datei-Explorer auf das Bluetooth-Gerät im Fenster „Bluetooth-Umgebung“ ziehen. 16. Updatemodus Die Freisprechanlage verfügt über einen eigenen Updatemodus. Auf www.ge-tectronic.de können Sie sich im Supportbereich über eventuell neuere Firmware informieren. Im Downloadpaket finden Sie dann auch die dazu gehörige Anleitung.
Generell alle Geräte mit Bluetooth® Hands-Free oder Headset Profile. Für den Audioplayer werden Geräte mit A2DP Profil Unterstützung. 19. Konformitätserklärung Die Firma ge-tectronic, Robert Geierstanger, Bartholomäus-Bacher-Str. 6, 83324 Ruhpolding BT Link 2 erklärt in alleiniger Verantwortung, dass das Produkt: auf das sich die Erklärung bezieht, mit den oben genannten Normen oder normativen Dokumenten übereinstimmt.