Gewährleistung, Haftung und Reklamation
Der Hersteller gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei von Material und
Verarbeitungsfehlern ist und verpflichtet sich, etwaige fehlerhafte Teile kostenlos instand zu
setzen oder auszutauschen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Geräten 24 Monate. Bei Abschluss eines
Wartungsvertrages, innerhalb der ersten 2 Monate nach Kauf, verlängert sich die Verjährungsfrist
auf 36 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer unter
Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des Lieferers
unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb des Gewährleistungszeitraums vom
Tage des Gefahrenübergangs angerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang
liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder
mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt
wurde. Nach Ermessen des Lieferers werden diese Mängel beseitigt oder Teile des Geräts
ausgetauscht. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens
5 Tage nach Feststellung des Fehlers, schriftlich gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese
Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als genehmigt. Eine darüberhinausgehende Haftung für
irgendwelchen unmittelbaren oder mittelbaren Schaden besteht nicht.
Sind vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische Wartungs- oder Inspektionsarbeiten innerhalb
des Gewährleistungszeitraumes durch den Kunden selbst durchzuführen (Wartung) oder durch
den Lieferer durchführen zu lassen (Inspektion) und werden diese Vorgaben nicht ausgeführt, so
erlischt der Anspruch für die Schäden, die durch die Nachtbeachtung der Vorgaben entstanden
sind.
Weitgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, können nicht geltend
gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße Handhabung, unsicherer Montage oder nicht
bestimmungsgerechten Einsatz entstehen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Wir informieren und beraten unsere Kunden nach unserem besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Verpflichtung und
Verantwortung. Die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften müssen stets von unseren Kunden eingehalten werden. Das
Gleiche gilt für Rechte Dritter. Unsere Informationen und Empfehlungen befreien unsere Kunden nicht von ihrer eigenen
Verantwortung, die Eignung unserer Produkte für den vorgesehenen Zweck zu prüfen.
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