Gebrauchsanweisung
7.0 Gewährleistung
7.1 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist für unsere Erzeugnisse beträgt 24 Monate ab Lieferdatum, sofern nicht anders
vereinbart. Die Gewährleistung erlischt, unabhängig von den oben aufgeführten Fristen, sobald unser
Gerät durch Fremdeinwirkung einen Schaden erlitten hat. Werden während der Gewährleistungszeit
Reparaturaufträge im Namen von TM ohne vorherige Rücksprache mit TM vergeben, so steht es TM frei,
eine Belastung der Kosten in vollem Umfang abzulehnen, jedoch sich den Teil anrechnen zu lassen, der
bei der kostengünstigsten Reparatur angefallen wäre. Sofern Anspruch auf Ersatz der Transportkosten
besteht, so ersetzen wir nur den günstigsten Transportweg. (Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir
kümmern uns um den günstigsten Transport.) Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der
nachweisliche, schriftliche Eingang der Mängelrüge beim Verkäufer bzw. Hersteller.
7.2 Transportschaden
Zur Wahrung der Gewährleistung im Falle eines Transportschadens muss der Käufer die empfangene
Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, und optische Beschaffenheit prüfen und bei einem
Schaden dies dem Transporteur anzeigen. Verdeckte Mängel hat er innerhalb von 5 Tagen nach Eingang
der Ware schriftlich dem Verkäufer und dem Transporteur mitzuteilen. Maßgeblich für die Wahrung der
Frist ist der Eingang der Mängelrüge beim Verkäufer bzw. Hersteller.
7.3 Reparaturen
Erteilt der Kunde uns einen Reparaturauftrag, so sind unsere Leistungen entsprechend unseren üblichen
Listenpreisen zu vergüten. Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines verbindlichen
Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies vom Kunden ausdrücklich anzugeben. Falls die Reparatur
nicht in Auftrag gegeben wird, so ist eine Pauschale für den Voranschlag zu vergüten. Im Übrigen gelten
die Lieferbedingungen auch für Reparaturaufträge entsprechend.
7.4 Schlussbestimmungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die beiderseitigen
Rechtsbeziehungen Neu-Ulm. Sollten eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. An deren Stelle treten die
Paragraphen des HGB und BGB in Kraft.
8.0 Recht auf technische Änderungen
Um den Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltschutz zu gewährleisten und die Produkte ständig zu
verbessern, behält sich TM das Recht vor, die technischen und baulichen Merkmale des Produktes zu
ändern. Die Firma TM behält sich das Recht vor, die Kunden über die Änderungen betreffend der
Sicherheit und des Umweltschutzes zu unterrichten. Sie wird alle nützlichen Informationen durch
Auskunftsberichte, Neubearbeitungen der Handbücher, Berichte oder durch andere zweckmäßige Mittel
mitteilen.
9.0 Service
Hersteller
Gewährleistung: In Gewährleistungsfällen wird eine Rechnungskopie und die Angabe der Serien-
nummer benötig! Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Paddlelite | TM Technischer Gerätebau GmbH | Böttgerstr. 13 | D-89231 Neu-Ulm | Deutschland
Paddlelite – Monitor
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