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Einleitung; Funktionsweise; Konstruktion; Verwendungsbereich - Mauki GX 200 Bedienungsanleitung

Mäusevernichter
Inhaltsverzeichnis

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1. Einleitung

Vielen Dank, dass Sie sich für einen MAUKI Mäusevernichter entschieden haben.
Wir als Hersteller möchten, dass Sie mit Ihrem neuen Produkt vollständig zufrieden
sind.
WICHTIG:
Lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch, damit Sie Ihr Gerät
korrekt bedienen und warten können. Die Anleitung hilft bei der
Vermeidung von Verletzungen und Schäden.

1.1 Funktionsweise

Mit einer Benzinpumpe wird ein Benzin-Diesel-Gemisch angesaugt, genau dosiert in
den Spezial-Schalldämpfer eingespritzt und dort verdampft. Dieser Rauch wird über
einen flexiblen Metallschlauch und einer Glocke in das Gangsystem geleitet. Der
hohe Druck des Industriemotors bewirkt eine schnelle Rauchverteilung und der
vorhandene Sauerstoff wird aus dem Gangsystem gepresst. Die Schädlinge haben
keine Chance zu entrinnen. Innert Sekunden werden die Atemwege gelähmt.
Dies führt zu einem raschen und schmerzlosen Tod. Falls die betäubte oder tote
Maus von einer Katze oder einem Greifvogel gefressen wird, besteht keine Gefahr
einer Sekundärvergiftung.

1.2 Konstruktion

Die robuste und handliche Schubkarre ist feuerverzinkt und mit einer Rauchglocke
sowie einem Sondierstab ausgerüstet. Der leistungsstarke 5.5 PS Honda-Motor
entspricht der neuesten Technologie, ist langlebig und servicefreundlich. Zur
Sicherheit des Bedieners kann beim Standortwechsel die Rauchentwicklung
abgestellt werden.

1.3 Verwendungsbereich

Der MAUKI - Mäusevernichter dient ausschliesslich dem Zweck, Wühlmäuse gezielt
in ihren Bauten zu bekämpfen.
Bitte beachten Sie folgende Einsatz-Beschränkungen:
1. Das Gerät darf nur im Freien eingesetzt werden! In geschlossenen Räumen besteht
akute Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid!
2. Der Maulwurf ist geschützt und darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der
zuständigen Behörde (Landratsamt) bekämpft werden.
3. Gemäss Tierschutzgesetz ist für die gewerbsmässige Bekämpfung von Wirbeltieren
als Schädlinge eine Bewilligung notwendig. Die Bekämpfung von Wirbeltieren als
Schädlinge durch Privatpersonen ist jedoch nicht erlaubnispflichtig.
4. Der Einsatz in Wasserschutzgebieten und Trinkwasserschutzzonen I und II, sowie auf
Flächen mit Trinkwasserleitungen aus Kunststoff im Umkreis von 100m ist nicht
erlaubt.
5. Die Verwendung des Gerätes zum Zweck des Pflanzenschutzes in Anbaubereichen
(Äcker, Gewächshäuser, Wälder, usw.) ist nicht zulässig.
6. Der Benutzer ist allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Verwendung der
Ausrüstung und die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen.
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