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Hochfrequenzgerätezulassung Und Betriebsgenehmigung; Bescheinigung Des Herstellers/Importeurs A; Betriebsgenehmigung A; Betreiberhinweis A - digital DECstation 5000 Modell 240 Installationsanleitung

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Hochfrequenzgerätezulassung und Betriebsgenehmigung
Bescheinigung des Herstellers/Importeurs
Die Workstation DECstation 5000 Modell 240 ist entsprechend
der DPB-Verfügung 523/1969, Amtsblatt 113/1969 und den
Bestimmungen über die Grenzwertklasse A der VDE0871
funkentstört.
Das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen
der Deutschen Bundespost (DBF) hat diesem Gerät die
Serienprüfnummer C-043/90 zugeteilt.
Betriebsgenehmigung
Die Genehmigung zum Betrieb des Geräts muß unter Angabe
der FTZ-Serienprüfnummer bei dem für den Betriebsort
zuständigen Fernmeldeamt (Funkentstörungsmeßstelle) mit
Anmeldepostkarte beantragt werden. Erst nach Vorliegen der
Genehmigung darf das Gerät in Betrieb genommen werden.
Als Antrag auf Erteilung einer Genehmigung dient die
Anmeldepostkarte am Ende dieses Handbuchs. Der untere
Teil der Postkarte ist vom Betreiber zu vervollständigen und an
das örtliche Fernmeldeamt zu schicken. Den oberen Teil sollten
Sie gut aufbewahren.
Betreiberhinweis
Das Gerät wurde funktechnisch sorgfältig entstört und geprüft.
Die Kennzeichnung mit der Zulassungsnummer bietet Ihnen
die Gewähr, daß dieses Gerät keine anderen Fernmeldeanlagen
einschließlich Funkanlagen stört.
In Ausnahmefällen können beim Zusammenschalten mit
anderen EDV-Geräten im ungünstigsten Fall Funkstörungen
entstehen, die dann jeweils zusätzliche Funkentstörungsmaß-
nahmen durch den Benutzer erfordern.
Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte
an die örtlich zuständige Funkstörungsmeßstelle Ihres
Fernmeldeamts.
A-2
Normenkonformität und Zulassung

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