swisstone BBM 320C
Fall vor, dem Kunden den Austausch oder die
Reparatur in Rechnung zu stellen. Die IVS GmbH
wird den Kunden vorab darüber informieren. Als
Totalschaden gelten z. B.
- Brandschäden (z. B. durch Kurzschluss)
- Korrosionsschäden (z. B. durch eingedrungene
Flüssigkeit)
- Fremdeingriffe (z. B. unsachgemäße Lötversuche,
mechanisch inkorrekte Montage, zerstörte Siegel)
- Mechanische Beschädigungen (z. B. plastische
Verformungen, Abrisse der Lötverbindungen)
- Schäden, die auf nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch hinweisen (z. B. Fremdkörper im
Inneren, Chemikalienablagerungen)
- Blitz- und Überspannungsschäden
Eine Änderung der Beweislastregelung zum Nachteil
des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
106