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Notifier TSZ0400 Installationsanleitung Seite 8

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Installationsanleitung Türsteuerzentrale TSZ 0400
14.
Wichtige Hinweise zum Betrieb der TSZ 0400
a. Wenn die TSZ durch Drahtbruch oder Kurzschluß der Meldeleitung,
Entnahme eines Melders oder bei Netzausfall funktionsunfähig wird, muß
der Feuerschutzabschluß (Tür,Tor) zum selbstständigen Schließen freige-
geben werden.
b. Die Feststelleinrichtungen müssen auch von Hand ausgelöst werden
können. Dies erfolgt durch Betätigen der Taste "Auslösung" oder durch
zusätzliche in die Meldeleitung geschaltete Ruhekontakte. Diese Taste
muß rot sein und die Aufschrift haben : Tür schließen.
c. Durch die Prüfstelle des VdS wird eine Fremdüberwachung der Ferti-
gung der Geräte durchgeführt.
d. Nach erfolgter Abnahmeprüfung an der Einsatzstelle ist in unmittelba-
rer Nähe der Feststelleinrichtung ein Schild zur Kennzeichnung und auf
jedes Gerät ein Aufkleber als Nachweis für die einwandfreie Funktion an-
zubringen.
e. Im Übrigen gilt die Druckschrift "Richtlinien für Feststellanlagen" vom
Deutschen Institut für Bautechnik.
f.
Errichter von Feststellanlagen (FSA) müssen vom Hersteller autori-
siert sein. Dieses erfolgt durch Einweisung in die "Richtlinie für Feststell-
anlagen" und wird durch Unterschrift des Errichters auf dem Formblatt
0400EfEN bestätigt
15.
Abnahmeprüfung
Nach betriebsfertigem Einbau der TSZ 0400 ist die einwandfreie Funktion
und vorschriftsmäßige Installation durch eine geeignete Fachkraft zu prü-
fen (Abnahmeprüfung). Das Zusammenwirken aller Bauteile ist anhand
der Zulassung nachzuprüfen, wobei die Auslösung sowohl durch Simulati-
on der Brandkenngröße als auch von Hand erfolgen muß. Auf diese Prü-
fung ist vom Zulassungsinhaber hinzuweisen, sie ist vom Betreiber zu
veranlassen. Nach erfolgter Abnahmeprüfung ist der Vordruck auf der Front-
platte des TSZ 0400 durch die geeignete Fachkraft auszufüllen:
16.
Periodische Überwachung
Die TSZ 0400 muß mindestens einmal monatlich vom Betreiber in eigener
Verantwortung überprüft und ständig betriebsbereit gehalten werden. Die
Prüfung darf nur durch einen Fachmann erfolgen. Der Betreiber ist ver-
pflichtet, soweit nicht anders festgelegt, jährlich eine Prüfung auf ordnungs-
gemäße Arbeitsweise vornehmen zu lassen. Diese Prüfung und die Er-
gebnisse sind in einem Prüfbuch zu vermerken.
FESTSTELLANLAGE
Zulassung Nr. Z-6.5-1646
Abnahme durch
Firmenzeichen
Monat / Jahr

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