Herunterladen Diese Seite drucken

Gembird MSIS Bedienungsanleitung Seite 9

Werbung

Was müssen Sie im Schadensfall tun?
Sie müssen als Nachweis des erstmaligen Käufers den Kaufbe-
leg vorlegen. Sie müssen bis zur vollständigen Regulierung die
defekten Geräte und den GEMBIRD Stromschutzartikel aufbe-
wahren. Im Einzelfall fi ndet seitens des Versicherungsträgers
eine Überprüfung der defekten Geräte statt. Sie müssen inner-
halb von 10 Tagen ab dem Datum des vermeintlichen Schadens
diesen bei dem Versicherungsträger melden. Die Regulierung
des Schadens geschieht ausschließlich über den Versicherungs-
träger.
Wo können Sie einen vermeintlichen Schaden melden?
Rufen Sie im Falle eines Schadens innerhalb von 10 Tagen bei
dem Versicherungsansprechpartner an oder senden Sie ein Fax
oder eine E-Mail.
Ihr Ansprechpartner (Allianz-Versicherung) im Schadensfall:
Herr Mutsch
Tel.:
+49-(0)2921-36160
Fax:
+49-(0)2921-361699
E-Mail: r.mutsch@allianz.de
9

Werbung

loading