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Allgemeine Hinweise - NAU DUO 1T200 Montage- Und Bedienungsanleitung

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Montageanleitung
Allgemeine Hinweise
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1. Allgemeine Hinweise
1.1 Technisches Regelwerk
Die Montage ist den bauseitigen Bedingungen anzupassen und entsprechend den
Regeln der Technik auszuführen. Dabei sind die örtlichen Vorschriften einzuhalten.
Folgende Regeln der Technik sind besonders zu berücksichtigen:
DIN 1988 T1-8 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN 4753 Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trinkwasser
DIN 4751 Sicherheitstechnische Ausrüstung von Heizungsanlagen
DIN 18380 Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
DIN 18381 Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsanlagen
DIN 4757 T1-4 Sonnenheizungsanlagen / solarthermische Anlagen
VDE 0100 Errichten elektrischer Betriebsmittel
VDE 0105 Betrieb von elektrischen Anlagen
VDE 0190 Hauptpotentialausgleich von elektrischen Anlagen
DIN 18382 Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden
1.2 Erforderliche Werkzeuge
Flachspannzange / Rohrzange
Gabelschlüssel für hydraulische Verschraubungen
Schraubendreher Kreuzschlitz / Schlitz
Transportwerkzeug
Installationswerkzeug zum Wasser- und Heizungsanschluss
1.3 Ergänzende Materialien
Eindichtmaterial (Hanf o.ä.)
Montagematerial zum Wasser- und Heizungsanschluss (Übergänge, Fittings, etc.)
2. Speicheraufstellung
2.1 Vorbereitungen
• Der Speicher darf grundsätzlich nur in frostgeschützten Räumen aufgestellt werden.
• Der Speicher benötigt einen festen, belastbaren und ebenen Untergrund.
• Beachtung der Einbringöffnungen.
2.2 Einbringung
Es ist darauf zu achten, dass der Transportweg von Hindernissen und Stolperfallen freige-
stellt ist. Erforderliche Einbringhöhen- und Breiten, für den Transport des Speichers in
das Gebäude, können den technischen Daten entnommen werden. Das Kippmaß des
Speichers ist zu beachten.
2.3 Abstand zu Installationen und Wänden
Empfohlene Mindestabstände zu Wänden oder Installationen in cm:
25
cm
Abbildung: Abstände von Wänden
Achtung:
cm
35
Abstände zu Feuerungsanlagen sind den Herstellerunter-
lagen zu entnehmen. Laut Feuerungsanlagenverordnung
ist z.B. von einem Feststoffkessel ein Mindestabstand von
1 m wegen eventuellen Funkenfluges einzuhalten.

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