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Außerbetriebnahme Und Entsorgung; Entsorgung Der Verpackung; Entsorgung Des Gerätes; Abbildungsverzeichnis - zubor ZTSHM-125 Betriebsanleitung

Doppelschleifmaschine
Inhaltsverzeichnis

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11 Wartung und Service
Im Geräteinneren befinden sich keine durch den
Kunden zu wartende Teile. Im Falle einer Störung,
wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.
Weiterführende Informationen zu unserem Service
finden Sie auch auf unserer Internet-Seite.
ZUBOR GmbH
Hintere Burgwiesen 2
71139 Ehningen
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 (0)7034 122-698
E-Mail: service@zubor.de
Internet: www.zubor.de
12 Außerbetriebnahme
und Entsorgung

12.1 Entsorgung der Verpackung

Die Verpackung schützt das
Gerät vor Transportschäden.
Die Verpackungsmaterialien sind nach
umweltverträglichen und entsorgungstechnischen
Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb
recyclebar. Entsorgen Sie nicht mehr benötigte
Verpackungsmaterialien über die örtlichen
Recyclingstellen.
Die Rückführung der Verpackung in den
Materialkreislauf spart Rohstoffe und verringert
das Abfallaufkommen.
Version: 130208-1
12.2 Entsorgung des Gerätes
Nur für EU-Länder:
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den
Hausmüll! Gemäß Europäischer Richtlinie
2002 / 96 / EC müssen verbrauchte
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt
und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden. Möglichkeiten zur Entsorgung
des ausgedienten Gerätes erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

13 Abbildungsverzeichnis

Abbildung A: Geräteübersicht
14
Abbildung B: Funkenschutzblech
ZTSHM-125
15
Abbildung C: Funkenschutzblech
ZTSHM-150 ZTSHM-200
15
Abbildung D: Funkenschutzscheibe
15
Abbildung E: Werkstückauflage
15
Abbildung F: Seitendeckel
15
15
Abbildung G: Schleifscheibe wechseln
DE/AT/CH
Doppelschleifmaschine

14 Anhang

14.1 Garantiebestimmungen

ZUBOR Herstellergarantie
Alle ZUBOR-Elektrowerkzeuge werden sorgfältig
geprüft und unterliegen den strengen Kontrollen
der ZUBOR-Qualitätssicherung.
ZUBOR gibt daher eine Garantie für alle ZUBOR-
Elektrowerkzeuge. Die Mängelhaftungsansprüche
des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem
Verkäufer, sowie gesetzliche Rechte werden durch
diese Garantie nicht eingeschränkt.
Sollte ein ZUBOR-Elektrowerkzeug dennoch
einmal nicht einwandfrei funktionieren, bedauern
wir dies sehr und bitten Sie, sich an unseren
Servicedienst zu wenden. Eine vollständige und
aktuelle Liste unserer Servicezentren finden Sie
auf der Internetseite www.zubor.de
Wir bemühen uns ständig die Serviceleistungen
für unsere Kunden zu optimieren und zu
verbessern. Wenn Sie Hinweise oder Fragen
zu Qualität, Garantie oder Reparaturen haben,
wenden Sie sich bitte an folgende Email Adresse:
service@zubor.de
Für ZUBOR-Elektrowerkzeuge leisten wir Garantie
gemäß nachfolgenden Bedingungen:
1 Die Garantieleistung erstreckt sich
ausschließlich auf Mängel, die nachweislich
innerhalb der Garantiezeit auftreten und
auf Material- oder Herstellungsfehler
zurückzuführen sind. Die Garantie ist auf
die kostenlose Behebung der Mängel am
Werkzeug bzw. den Austausch des Werkzeuges
beschränkt.
2. Defekte Teile werden in der Garantiezeit
repariert oder durch neue ersetzt. Die von uns
autorisierten Servicezentren entscheiden über
die Zweckmäßigkeit eines Austausches oder
einer Reparatur. Ausgetauschte Teile gehen in
das Eigentum des Servicecenters über.
DE/AT/CH
|
3 Die Garantiezeit für ZUBOR-Elektrowerkzeuge
beträgt 24 Monate, bei gewerblichem oder
beruflichem Gebrauch oder gleichzusetzender
Beanspruchung 6 Monate. Die Garantiezeit
beginnt mit dem Kauf durch den
Erstendabnehmer. Maßgebend ist das Datum
auf dem Original-Kaufbeleg. Diese Garantie
ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die
gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Die Garantiezeit für ZUBOR-Akkus beträgt
entweder 6 Monate ab Kaufdatum oder 500
Lade- / Entlade-Zyklen, je nach dem welcher
Fall zuerst eintritt. Die Garantiezeit endet auf
jeden Fall 3 Jahre nach Herstellungsdatum.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Akkus,
die falsch gelagert, geladen oder verwendet
wurden.
4 Garantieansprüche in der Garantiezeit sind
spätestens zwei Wochen nach Auftreten
des Defektes geltend zu machen. Die
Geltendmachung von Garantieansprüchen nach
Ablauf der Garantiezeit ist ausgeschlossen.
Hierfür ist das betroffene Werkzeug mit dem
Original-Kaufbeleg, der die Angabe des
Kaufdatums und der Produktbezeichnung
enthalten muss, beim Verkäufer oder bei einem
unserer Servicezentren vollständig vorzulegen
oder einzusenden.
Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge
können nicht als Garantiefall vorgelegt oder
eingesandt werden. Sendet der Käufer
das Werkzeug an den Verkäufer oder an
eines unserer Servicezentren ein, liegen
Transportkosten und das Transportrisiko beim
Käufer.
5 Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist
für das Werkzeug weder verlängert noch
erneuert.
6 Ausgeschlossen von der Garantie sind:
` Mängel am Werkzeug, die auf Nichtbeachtung
der Bedienungsanleitung zurückzuführen sind.
` Mängel am Werkzeug, die auf nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch,
unsachgemäßer oder missbräuchlicher
Handhabung von Gerät, Zubehör oder
Verbrauchsmaterial zurückzuführen sind.
` Mängel am Werkzeug, die auf nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch,
unsachgemäßer oder missbräuchlicher
Handhabung von Gerät, Zubehör oder
Verbrauchsmaterial zurückzuführen sind.
Version: 130208-1
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