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Toom WDNL K100 Bedienungsanleitung Seite 3

Axialventilator
Inhaltsverzeichnis
Entsorgungshinweise
Information für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine
Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elekt-
ronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, wer-
den als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese
einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zu-
zuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll,
sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren,
die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im
Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät
zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abge-
ben. Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche
von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie
diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereit-
stellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fern-
kommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder
die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens
800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich
durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfer-
nung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit
der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei
rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein
neues, gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein
neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann
das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung
übergeben, dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder
4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bild-
schirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit mindestens einer
äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechen-
den Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines
Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der
unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber un-
abhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und
zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten.
Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Tele-
kommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte
beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung
der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer
selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete
Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass
das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
ACHTUNG!
Nach Ablauf der Lebensdauer ist das Gerät getrennt zu
entsorgen. Das Gerät darf nicht als unsortierter Haus-
haltsabfall entsorgt werden.
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Diese Anleitung auch für:

Wdnlf k100Wdnlf k125Wdnlf k150

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