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REV Ritter MH14 Typ GS506 Bedienungsanleitung Seite 2

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Instandhaltung
Dieses Rauchalarmsystem ist sehr anspruchslos in der Instandhaltung und Pflege.
Bauartbedingt können photoelektrische Rauchmelder Fehlalarm auslösen, wenn
Verunreinigungen in die Rauchkammer eindringen. Um die Gefahr von Fehlalarmen zu
minimieren, sollte das Gerät regelmäßig gereinigt werden. Dazu muss der Rauchmelder von der
Halteplatte abgenommen werden. Mit der Düse eines Staubsaugers müssen alle Öffnungen am
Umfang und an der Rückseite des Gehäuses abgesaugt werden.
Austausch der Batterie
Das Rauchalarmsystem wird von einer 9 Volt Batterie mit Strom versorgt. Unter normalen
Bedingungen ist eine solche Batterie mindestens ein Jahr betriebsbereit. Das Sys-
tem hat einen Batterieindikator. Sobald die Batterie schwächer wird, ertönt ein gut
hörbares „Pieps"-Geräusch. Dieses Signal wird im Minutentakt abgegeben. Tauschen
Sie die Batterie aus, sobald Sie dieses Signal hören. Nur die folgenden 9-Volt-Batte-
rien dürfen Sie verwenden: Gold Peak 1604S, 1604G; Panasonic GF22; Longlife GF22. Diese
Batterien erhalten Sie in allen Fachgeschäften. Achtung! Bei unsachgemäßen Auswechseln der
Batterie kann bei groben Montagefehler Explosionsgefahr bestehen!
Fehlalarm
Das Rauchalarmsystem minimiert falschen Alarm. Zigarettenrauch wird keinen Alarm auslösen,
wenn der Rauch nicht direkt in die Anlage geblasen wird. Ist das Gerät in der Nähe einer Koch-
anlage installiert, können beim Kochen entstehende Verbrennungspartikel den Alarm aktivieren.
Durch Kochvorgänge entstehen in der Regel größere Mengen Rauch und Verbrennungspartikel.
Sollte das System Alarm melden, so prüfen Sie bitte, ob der Brandherd wirklich existiert. Falls
ja, rufen Sie bitte die Feuerwehr. Falls nicht, überprüfen Sie bitte, ob die erwähnten Gründe den
Alarm ausgelöst haben könnten. Wir weisen darauf hin, dass wir für Folgen von Fehlalarmen
nicht haften (siehe auch Kapitel „Instandhaltung"). Kosten, die hierbei z.B. durch Einsätze von
Polizei, Feuerwehr oder Schlüsseldiensten entstehen, werden von uns nicht übernommen.
Grundsätze eines Fluchtplans
Erstellen Sie einen Etagenplan, der alle Fenster und Türen sowie mindestens
zwei Fluchtwege von jedem Raum aus aufzeigt. Für Fenster in den oberen
Stockwerken wäre es sinnvoll, Leitern oder Seile einzuplanen.
Berufen Sie ein Familientreffen ein. Besprechen Sie dabei einen Fluchtplan. Jeder
Hausbewohner sollte wissen, wie er sich im Brandfall zu verhalten hat.
Bestimmen Sie einen Ort außerhalb Ihres Hauses als Sammelplatz im Brandfall.
Führen Sie jedem Hausbewohner das akustische Signal des Rauchalarmsystems
vor. Schärfen Sie Ihren Mitbewohnern ein, dass sie bei Ertönen dieses Signals
das Haus verlassen müssen.
Machen Sie mit Ihrer Familie mindestens alle 6 Monate eine Brandschutzübung.
Schärfen Sie dabei besonders Ihren Kindern ein, wie sie sich im Ernstfall - auch
wenn Sie nicht anwesend sind - verhalten müssen.
Was tun bei Alarmtönen
Verlassen Sie sofort das Haus nach Anweisung des Fluchtplans. Jede Sekunde
zählt. Verschwenden Sie keine Zeit mit Ankleiden oder Einpacken von Wertgegenständen.
Öffnen Sie beim Verlassen des Hauses keine Tür, ohne diese vorher (vorsichtig)
auf Ihre Temperatur überprüft zu haben. Ist die Tür heiß oder quillt an einer Stelle
Rauch hervor, bitte keinesfalls öffnen. In diesem Fall muss der alternative
Fluchtweg genommen werden. Ist die Türoberfläche kühl, dann halten Sie Ihre
Schulter dagegen und öffnen Sie sie vorsichtig einen Spalt breit. Quillt Rauch
oder Feuer hervor, bitte sofort wieder schließen.
Gehen Sie bei Rauchentwicklung immer in Bodennähe. Atmen Sie durch ein
- möglichst befeuchtetes - Tuch.
Wenn Sie das Gebäude verlassen haben, begeben Sie sich zum vereinbarten
Sammelplatz und überprüfen Sie, ob alle gefährdeten Personen anwesend sind.
Alarmieren Sie die Feuerwehr im Haus Ihrer Nachbarn. Gehen Sie dazu
keinesfalls in Ihr Haus zurück.
Betreten Sie Ihr Haus nicht, bevor die Feuerwehr dazu die Erlaubnis erteilt.
Bitte beachten Sie unbedingt: Der Rauchmelder verhindert weder Brände noch löscht er diese.
Er verschafft bei ordnungsgemäßem Betrieb Zeit zur Eigenrettung und zur Alarmierung von
Hilfsdiensten.
WEEE-Entsorgungshinweis
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben nicht mehr
zum unsortierten Abfall gegeben werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist
auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es
nicht mehr nutzen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu
geben.
RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom
27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
Garantie
Dieses REV-Produkt durchläuft während der Fertigung mehrere, nach neuesten Techniken
aufgebaute Prüfstationen. Sollte dennoch ein Mangel auftreten, leistet REV im nachfolgenden
Umfang Gewähr:
1.
Die Dauer der Garantie beträgt 60 Monate ab dem Kaufdatum.
2.
Das Gerät wird von REV entweder unentgeltlich nachgebessert oder ausgetauscht, wenn
es innerhalb der Gewährleistungspflicht nachweisbar wegen eines Fertigungs- oder
Materialfehlers unbrauchbar wird.
3.
Die Haftung erstreckt sich nicht auf Transportschäden sowie auf Schäden, die durch
fehlerhafte Installation entstehen.
4.
Wird innerhalb von 6 Monaten nach Nichtanerkennung des Haftungsfalles durch REV kein
Widerspruch eingelegt, verjährt das Recht auf Nachbesserung.
5.
Im Gewährleistungsfall ist das Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg und einer kurzen
Mangelbeschreibung an den Händler oder REV zu senden.
6.
Ohne Garantienachweis erfolgt Nachbesserung ausschließlich gegen Berechnung.
Wir empfehlen, mit der Servicestelle Kontakt aufzunehmen. Ihre Reklamation wird damit be-
schleunigt. Zur Kontaktaufnahme mit unserer Servicestelle halten Sie bitte Artikel und Typnum-
mer Ihres Produktes bereit.
REV Ritter GmbH • Frankenstr. 1 - 4
Service-Telefon: +49 900 117-1070 • E-Mail: service@rev.biz • www.rev.biz
0832-CPD-1656
G212049
11
Typ GS506
EN 14604:2005
D-63776 Mömbris

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