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V-Tech Storio MAX Bedienungsanleitung Seite 31

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des betreffenden Kindes hierdurch bestätigt, dass er im Namen des Kindes handelt,
um die Vereinbarung abzuschließen bzw. das Einverständnis zu erklären und voll
verantwortlich für die Tätigkeit oder Untätigkeit des betreffenden Kindes hinsichtlich
der Nutzung der Software und der produktbezogenen Dienstleistungen ist.
Der Erziehungsberechtigte oder Betreuer hat dafür zu sorgen, dass eine
Nutzung der VTech-Leistungen durch Minderjährige bzw. Betreute nur mit ihrer
ausdrücklichen Zustimmung erfolgt.
Für sämtliche Beziehungen zwischen VTech und Ihnen im Rahmen
dieser Lizenzvereinbarung gilt ausschließlich die vorliegende Endnutzer-
Lizenzvereinbarung in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Fassung.
1. EIGENTUM.
Die Software und Dokumentation (einschließlich aller im Produkt enthaltenen
Inhalte) sind Eigentum von VTech oder dessen Lizenzgebern und durch
internationale Urheberrechte sowie andere Rechte auf geistiges Eigentum
geschützt.
Die Software und Dokumentation dürfen gemäß dieser Vereinbarung nur von
Ihnen genutzt und verwaltet werden. Für die Software und Dokumentation
wird eine Lizenz erteilt, sie werden nicht verkauft. Sofern hier nicht anders
festgelegt, verbleibt VTech im Besitz sämtlicher Rechte, Ansprüche und Anrechte,
einschließlich aller Rechte auf geistiges Eigentum, an der oder für die Software
und Dokumentation.
2. LIZENZBEDINGUNGEN.
VTech gewährt Ihnen gemäß den in dieser Vereinbarung weiter dargelegten
Bedingungen und Einschränkungen eine nicht exklusive und nicht übertragbare
Lizenz für nicht-kommerzielle Zwecke und für die Nutzung der Dokumentation
im Zusammenhang mit dieser Nutzung der Software. VTech haftet nicht für
Schäden, die aus einer von Ihnen zu vertretenen Pflichtverletzung resultieren
und bei Beachtung der Pflichten hätten verhindert werden können. Sie haften
bei der von Ihnen zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter gegenüber
diesem selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter aufgrund
einer solchen Verletzung sind Sie verpflichtet, VTech freizustellen, sofern Sie nicht
nachweisen, dass Sie die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten
haben. Erkennen Sie oder müssen Sie erkennen, dass ein solcher Verstoß droht,
besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von VTech. Diese Vorschriften
gelten auch, wenn Sie gegen Pflichten verstoßen, die sich aus gesonderten
Vertragsbedingungen ergeben.
Alle Modifikationen, Erweiterungen, Fehlerkorrekturen oder andere Aktualisierungen
der Ihnen von VTech überlassenen Software ist als Teil der Software anzusehen, und
ihre Nutzung richtet sich nach den Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung,
sofern beide Parteien keine separate schriftliche Vereinbarung getroffen haben,
die derartige Modifikationen, Erweiterungen, Fehlerkorrekturen oder andere
Aktualisierungen regelt.
3. EINSCHRÄNKUNGEN ZU NACHBAUTEN UND SICHERHEIT.
Sofern nicht ausdrücklich und unmissverständlich von VTech genehmigt
oder sofern nicht derartige Einschränkungen ausdrücklich nach geltendem
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