Montage- und Betriebsvorschrift
KAPITEL 1
ALLGEMEINE
HINWEISE
GEFAHR
WARNUNG
VORSICHT
Rauchmelder RMR
MONTAGE- UND BETRIEBSVOR SCHRIFT
NR. 85 893
1.0 Wichtige Informationen
Zur Sicherstellung einer einwandfreien Funktion und
zur eigenen Sicherheit sind alle nachstehenden Vor-
schriften genau durchzulesen und zu beachten. Natio-
nale einschlägigen Normen, Sicherheitsbestimmungen
und Vorschriften (z.B. DIN EN VDE 0100) sind unbe-
dingt zu beachten und anzuwenden. Die Bedienungs-
anleitung als Referenz am Gerät aufbewahren.
1.1 Warnhinweise
Nebenstehende Symbole sind sicherheitstechnische Warnhin-
weise. Zur Vermeidung jeglicher Gefahrensituation müssen alle
Sicherheitsvorschriften bzw. Symbole unbedingt beachtet wer-
den!
1.2 Sicherheitshinweise
Für Einsatz, Anschluss und Betrieb gelten besondere Bestimmungen;
bei Zweifel ist Rückfrage erforderlich. Weitere Informationen sind
den einschlägigen Normen und Gesetzestexten zu entnehmen.
Bei allen Arbeiten sind die allgemein gültigen Arbeitsschutz-
und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten!
• Alle elektrischen Arbeiten sowie die Inbetriebnahme, Installations-,
Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von autorisier-
tem Elektrofachpersonal durchgeführt werden!
1.3 Garantieansprüche – Haftungsausschluss
Wenn die nachfolgenden Ausführungen nicht beachtet werden, entfällt unsere Gewähr-
leistung. Gleiches gilt für Haftungsansprüche an den Hersteller. Der Gebrauch von Zube-
hörteilen, die nicht von Helios empfohlen oder angeboten werden, ist nicht statthaft.
Even tuell auftretende Schäden unterliegen nicht der Gewährleistung.
1.4 Vorschriften – Richtlinien
Bei ordnungsgemäßer Installation und bestimmungsgemäßem Betrieb entspricht das
Gerät den zum Zeit punkt seiner Herstellung gültigen Vorschriften und CE-Richtlinien.
1.5 Sendungsannahme
Die Lieferung enthält den Rauchmelder inkl. Meldersockel:
RMR / Best.Nr.: 4984
Die Sendung ist sofort bei Anlieferung auf Beschädigungen und Typenrichtigkeit zu prü-
fen. Falls Schäden vorliegen umgehend Schadensmeldung unter Hinzuziehung des
Transportunternehmens veranlassen. Bei nicht fristgerechter Reklamation gehen evtl. An-
sprüche verloren.
1.6 Einlagerung
Bei Einlagerung über einen längeren Zeitraum sind zur Verhinderung schädlicher Einwir-
kungen folgende Maßnahmen zu treffen: Schutz durch trockene, luft- und staubdichte
Verpackung (Kunststoffbeutel mit Trockenmittel und Feuchtigkeitsindikatoren). Der Lager-
ort muss erschütterungsfrei, wassergeschützt und frei von übermäßigen Temperatur-
schwankungen sein. Schäden, deren Ursprung in unsachgemäßem Transport, unsach-
gemäßer Einlagerung oder Inbetriebnahme liegen, sind nachweisbar und unterliegen
nicht der Gewährleistung.
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Abb.1
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