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Bedienungsanleitung Hydraulische Akku-Crimpzangen ACZ-70, 4-70 mm²/6t ACZ-240, 10-240 mm²/9t Akku-Crimpwerkzeugset Pressbacken, Akkus und Ladegerät ACZ-70 ACZ-240 Sicherheitshinweise Lesen und verstehen Sie diese Anleitung vor Inbetriebnahme und bewahren Sie sie für spätere Referenz auf. Diese hydraulische Akku-Crimpzange dient ausschließlich zum Verpressen von Anschlussstücken (Kabelschuhen) an geeignete Schweißkabel mit den im Lieferumfang enthaltenen Pressbacken.
Persönliche Sicherheit Bleiben Sie wachsam, passen Sie auf, was Sie tun, und benutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand, wenn Sie eine hydraulische Crimpzange bedienen. Verwenden Sie das Werkzeug nicht, wenn Sie müde sind oder unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten stehen. Ein Moment der Unachtsamkeit bei der Bedienung kann zu schweren Verletzungen führen.
9: 18 V Li-Ionen-Akku HINWEIS: Die Maschinen ACZ-70 und ACZ-240 unterscheiden sich optisch lediglich im Haltekopf, der bei der ACZ-70 oben offen ist und in der Form der Pressbacken. Die Funktionalität ist gleich. Bedienung Stellen Sie vor jeder Bedienung sicher, dass sich der Druckhebe in der oberen befindet, bevor Sie einen Pressbackenwechsel vornehmen.
Tauschen Sie das Hydrauliköl im Tank mindestens jährlich aus (Hydrauliköl: ISO 46). Nach 20.000 Pressvorgängen oder nach zwei Jahren (je nachdem, was eher zutrifft), muss die Schlauchpresse von qualifiziertem Fachpersonal oder unserem technischen Kundendienst gewartet werden. Technische Daten ACZ-70 ACZ-240 Druckkraft Kolben 60 KN/6t 90 KN/9t...
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3,0 kg Anzahl Standardpressbacken 4/6/10/16/25/35/50/70 10/16/25/35/50/70/95/120/150/185/240 (Paar) EU-Konformitätserklärung Wir erklären, dass dieses Produkt: Akku-Hydraulik-Crimpzange ACZ-70/ACZ-240 (Artikel 2308/6257) mit folgenden Richtlinien übereinstimmt: EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Anhang I Die Fertigung erfolgte unter Beachtung der folgenden Normen: EN 60204-1:2006/AC:2010 EN ISO 12100:2010 Im Fall von unbefugten Veränderungen, unsachgemäßen Reparaturen oder Umbauten, verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.