9 Garantieerklärung
Garantiebedingungen für WIKOSUN Flachkollektoren. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen nach
unseren AGB.
Die Garantiezeit beträgt für die Funktion 10 Jahre. Innerhalb dieser Zeit verpflichten wir uns, Teile, die nachweisbar
1.
aufgrund von Fertigungs- oder Materialmängeln unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich gemindert wurden,
auszubessern oder ab Werk neu zu liefern. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist haben wir die Wahl
zwischen Nachbesserung oder Neulieferung.
Die Garantiezeit beginnt ab Rechnungsdatum. Voraussetzung ist, dass die Anlage durch eine Fachfirma gemäß unseren
2.
Montage- und Betriebsvorschriften sowie den einschlägigen Normvorschriften montiert und in Betrieb genommen wurde.
Die Garantiezusage ist ferner abhängig von einem sorgfältig ausgefüllten Inbetriebnahme- und Wartungsprotokoll, das
vom Installateur auszufüllen und vom Betreiber der Anlage sorgfältig aufzubewahren und im Reklamationsfall vorzulegen
ist.
Die Garantieleistung setzt voraus, dass
3.
die Kollektoren entsprechend unserer Montage- und Betriebsanleitung transportiert, montiert, betrieben und gewartet
•
werden,
das Kollektorsystem mit einem von WIKORA zugelassenem Wärmeträger betrieben wird.
•
Die Garantieleistung bezieht sich nicht auf Schäden infolge
4.
natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Behandlung oder unsachgemäßer Nutzung,
•
der Verwendung von ungeeigneten Wärmeträgern oder Folgeerscheinungen von durch Wärmeträger verursachter
•
Korrosion,
chemischer oder elektro-chemischer Einflüsse,
•
falscher Anlagenplanung.
•
Ebenso fallen nicht unter die Garantie:
5.
Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung der Kollektoren vor der Montage entstanden sind,
•
Schäden die auf den Einfluß höherer Gewalt zurückzuführen sind.
•
Die Garantie bezieht sich beim Glas auf dessen Beschaffenheit, und hier nur auf eventuelle Fertigungs- und
•
Materialfehler. Glasbruchsicherheit wurde im Rahmen der Prüfanforderungen für Kollektoren geprüft und wird nur
entsprechend diesen Anforderungen gewährleistet.
Unsere Garantie erlischt,
6.
wenn auftretende, offensichtliche Mängel nicht binnen 10 Tagen nach Empfang der Lieferung und verdeckte
•
Mängel nicht unverzüglich nach bekannt werden schriftlich mitgeteilt werden. Bei verdeckten Mängeln gilt dies
jedoch nur für die über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Garantiezeit,
wenn an den Kollektoren Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch nicht fachkundige Personen oder
•
Unternehmen, oder ohne unsere schriftliche Einwilligung vorgenommen werden,
wenn uns nicht die Möglichkeit eingeräumt wird die Gesamtanlage in Augenschein nehmen zu können, bzw. wenn die
•
Kollektoren ohne unsere Zustimmung abmontiert werden,
bei
Austausch
•
Installationsmaterialien und Systemkomponenten sowie von WIKORA nicht zugelassenen Wärmeträgern,
wenn die vorgeschriebenen, jährlichen Inspektionen nicht fristgemäß durchgeführt wurden. Die ordnungsgemäße
•
Durchführung ist von der ausführenden Fachfirma zu dokumentieren.
Transportschäden sind sofort zu melden, auf den Lieferpapieren zu vermerken und vom Zulieferer zu unterzeichnen.
7.
§447b BGB bleibt unberührt.
Der Garantienehmer hat bei Ausbesserungsarbeiten nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist die
8.
erforderlichen Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen und ist verpflichtet, alle notwendigen Leistungen wie Transport,
Montage etc. zu übernehmen. Für einen Garantiefall vergüten wir
bei Aufdachmontage für den ersten Kollektor max. 200,00 € + MwSt. und für jeden weiteren Kollektor max. 80,00 €
•
+ MwSt, inkl. aller Verbrauchsstoffe
bei
Indachmontage
•
300,00 € + MwSt und für jeden weiteren Kollektor max. 90,00 € + MwSt , inkl. aller Verbrauchsstoffe
Diese Garantie begründet keine über die gesetzliche Haftung hinausgehenden Ansprüche auf Ersatz von durch Fehler
9.
der Kaufsache entstandenen Sach- und oder Personenschäden. Auch ein Recht auf Wandlung und Minderung über die
gesetzlichen Vorschriften hinaus wird hierdurch nicht begründet.
10. Sonstige gesetzliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche aufgrund des BGB und des ProdHaftG werden
durch diesen Garantievertrag nicht berührt.
11. Austausch oder Reparatur von Kollektoren oder anderen Teilen der Solaranlage darf durch den Installateur und nur nach
Rücksprache mit WIKORA erfolgen. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
12. Schadensmeldungen sind schriftlich und unter Vorlage der Inbetriebnahme- und Wartungsprotokolle sowie des
Bezugsquellennachweises sofort nach Schadenseintritt bei der WIKORA GmbH zu melden.
13. Solarzubehörteile unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung.
*) Pauschalbetrag ausschliesslich gültig für Deutschland
© Wikora GmbH
von
WIKORA-Originalteilen
*)
.
durch
andere
Teile,
für
den
Seite 18
bei
Verwendung
von
ersten
Kollektor
Stand: 27.04.2015
Irrtum vorbehalten
ungeeigneten
max.
*)
.