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10.2.3 Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber hat die Verantwortung sicherzustellen, dass
a)
die Produkte ausschließlich gemäß ihrer vorgesehenen Verwendung (siehe Kapitel 3) eingesetzt werden.
b)
die Produkte nur in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand betrieben werden.
c)
nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die Produkte bedient.
d)
das Personal regelmäßig in allen relevanten Fragen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes unterwiesen
wird und die Betriebsanleitung sowie insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
e)
die Betriebsanleitung jederzeit am Einsatzort der Produkte in einem lesbaren und vollständigen Zustand verfügbar
ist.
Firma
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Geschäftsführer: Christian Herzog
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